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Letzte Änderung: Vor 3 Wochen
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 2 Seiten
Ein Einzeltestament ist eine letztwillige Verfügung einer einzelnen Person, mit der die Erbfolge selbst bestimmt wird. Es sollte immer dann verwendet werden, wenn die testierende Person die gesetzliche Erbfolge ändern und die Aufteilung des Vermögens nach eigenen Vorstellungen bestimmen möchte. Es ist das ideale Dokument für Alleinstehende oder wenn Partner unabhängig voneinander verfügen möchten.
Hinweis: Mit einem Testament kann der eigene letzte Wille rechtsverbindlich dokumentiert werden, die gesetzliche Erbfolge korrigiert und so die Verteilung des Nachlasses sowie die Abwicklung geregelt werden.
Als eigenständiges Testament hat das Einzeltestament selbst keine direkten alternativen Typen, allerdings gibt es das Gemeinschaftstestament und den Erbvertrag, die für die Erbschaftsregelung auch genutzt werden können:
Es können Erben eingesetzt, Vermächtnisse angeordnet, Auflagen erteilt, eine Enterbung erklärt oder eine Testamentsvollstreckung bestimmt werden. Soll das Erbe ausgeschlagen werden, nachdem der Erbfall eingetreten ist, müssen dies die Erben entsprechend erklären.
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten/Lebenspartnern, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und Dritte (meist die Kinder) als Schlusserben bestimmen. Das Einzeltestament ist hingegen die Verfügung einer einzelnen Person.
Hinweis zur Bindungswirkung: Das Einzeltestament kann jederzeit widerrufen werden. Das Berliner Testament entfaltet nach dem Tod des ersten Partners in der Regel eine bindende Wirkung für den überlebenden Partner.
Nein, ein Testament ist nicht zwingend erforderlich.
Konsequenz bei Fehlen: Existiert kein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das Vermögen wird dann nach Ordnungen und Stämmen an Verwandte verteilt.
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erbfolge nach Verwandtschaftsgraden (Ordnungen). Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkel) schließen Erben der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister) von der Erbschaft aus. Der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hier ist eine Auflistung der gesetzlichen Erbfolge:
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch in Geld, der Abkömmlingen, dem Ehegatten und unter Umständen den Eltern zusteht, selbst wenn diese im Testament enterbt wurden. Was muss ein Einzeltestament enthalten?
Damit das Einzeltestament formell wirksam ist, muss es folgende Punkte enthalten:
In einem Einzeltestament müssen folgende Punkte zwingend beachtet werden:
Die zwingende gesetzliche Anforderung ist die vollständige handschriftliche Niederschrift des gesamten Textes durch den Erblasser selbst.
Der Testierende wird als Erblasser bezeichnet. Es ist eine Einzelperson.
Das Einzeltestament hat keine zeitliche Beschränkung hinsichtlich der Gültigkeitsdauer. Es gilt bis zum Tod des Erblassers, sofern es nicht widerrufen wird.
Das handschriftlich erstellte und unterzeichnete Testament sollte sicher verwahrt werden, um dessen Auffindbarkeit im Todesfall zu gewährleisten.
Das Testament selbst erfordert keine Anlagen.
Wichtig: Wenn der Erblasser beabsichtigt, Bezug auf frühere notarielle Verträge zu nehmen (z. B. einen Erbverzichtsvertrag), sollte dies klar im Text des Testaments vermerkt werden.
Nein, eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich für die Gültigkeit des eigenhändigen Testaments.
Notarielles Testament: Wird das Testament mündlich vor einem Notar errichtet oder getippt und unterschrieben, ersetzt die notarielle Beurkundung die handschriftliche Form. Dies ist kostenpflichtig, hat aber den Vorteil, dass es den Erbschein ersetzen kann.
Ja, eine Registrierung der Verwahrangaben ist notwendig und erfolgt über das Amtsgericht oder einen Notar beim Zentralen Testamentsregister (ZTR).
Zweck: Die Registrierung stellt sicher, dass das Testament im Todesfall aufgefunden wird. Es werden jedoch nur die Verwahrangaben (Wo liegt das Testament?) gespeichert, nicht der Inhalt selbst.
Es könnten folgende Kosten entstehen:
Das anwendbare Recht ist primär das deutsche Erbrecht:
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Guides, um Ihnen zu helfen
Einzeltestament - Muster, Vorlage online - Word und PDF
Land: Deutschland