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Erklärung über Straffreiheit und wirtschaftliche Verhältnisse

Letzte Änderung Letzte Änderung 31.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,3 - 2 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 31.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,3 - 2 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann eine Erklärung über Straffreiheit und wirtschaftliche Verhältnisse erstellt werden. Dadurch erklärt die jeweilige Person, ob sie vorbestraft ist, ob ihr derzeit Straf-, Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren anhängen und ob sie in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Die Abgabe einer Erklärung über Straffreiheit und wirtschaftliche Verhältnisse kann bspw. in folgenden Situationen erforderlich sein:

  • Stellenbewerbung um eine Berufsposition (z.B. gehobener Dienst; Sicherheitsdienst)
  • bereits Angestellte
  • Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendare)
  • Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte
  • Antrag auf Gewerbeerlaubnis (bspw. Gaststättenerlaubnis)

Ein Bewerber um einen Arbeitsplatz hat grundsätzlich KEINE Auskunftspflicht über Vorstrafen und laufende Ermittlungsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber. Ein Arbeitgeber darf einen Bewerber nur dann nach Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren fragen, sofern diese auf Eigenschaften des Bewerbers schließen lassen, die für den entsprechenden Arbeitsplatz wichtig sind. Beispiele:

  • Finanzbereich: vermögensrechtliche Straftaten
  • Verfassungsschutz: politische Straftaten
  • Berufskraftfahrer: verkehrsrechtliche Straftaten
  • Kinderbetreuung, Kinder- und Jugendhilfe: Sexualstraftaten, Kindesmissbrauch

Außerdem darf nur nach Verurteilungen gefragt werden, die sich im polizeilichen Führungszeugnis des Betroffenen befinden. Das heißt: Verurteilungen, die nicht im Führungszeugnis stehen oder die aus dem Führungszeugnis gelöscht wurden, müssen nicht genannt werden! Dann gilt der Betroffene als nicht vorbestraft.

Der Arbeitgeber hat jedoch immer das Recht, den Arbeitnehmer nach Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe zu fragen.

Ein Arbeitgeber darf einen Bewerber aufgrund der Unschuldsvermutung grundsätzlich nicht nach laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren fragen. Nur in gewissen Fällen steht dem Arbeitgeber ein Fragerecht zu: Voraussetzung ist, dass ein Bezug zum konkreten Arbeitsplatz besteht.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte, nachdem sie ausgefüllt wurde, ausgedruckt und sodann von der betroffenen Person unterschrieben werden. Die Erklärung über Straffreiheit und wirtschaftliche Verhältnisse wird sodann bei der Stelle, die darum gebeten hat, vorgelegt (in der Regel persönlich oder per Post).

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), § 35 Gewerbeordnung (GewO)


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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