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Freistellung - Arbeitsrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 10.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,5 - 1 Rezension
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 10.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,5 - 1 Rezension

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Mit dieser Vorlage kann eine Freistellung im Arbeitsrecht erstellt werden. Freistellung ist die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder zeitweise zu entbinden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Mit Freistellung oder Suspendierung ist also gemeint, dass der Arbeitnehmer bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis nicht arbeiten muss, d.h. dass seine Pflicht seine Arbeitsleistungen zu erbringen aufgehoben ist und der Arbeitgeber dies ausdrücklich erklärt, d.h. erklärt, die Arbeitsleistung ab einem bestimmten Zeitpunkt (vorübergehend oder endgültig) nicht in Anspruch nehmen zu wollen.

Eine Freistellung kann, neben dem Wegfall der Arbeitspflicht, die Folge haben, dass der Vergütungsanspruch entfällt (unbezahlte Freistellung), oder dass der Vergütungsanspruch fortbesteht (bezahlte Freistellung).


Wirkung der Freistellung

Da der Arbeitnehmer zur Arbeit nicht nur verpflichtet ist, sondern auch einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung hat, lässt die Freistellung bzw. Suspendierung nicht nur die Arbeitspflicht entfallen, sondern hebt gleichzeitig auch den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers auf. Arbeitnehmer können in einigen gesetzlich geregelten Fällen bezahlte Freistellung von der Arbeit verlangen. Der wichtigste Anspruch auf bezahlte Freistellung ist der Urlaubsanspruch.

Daneben gibt es andere Fälle einer bezahlten Freistellung, so etwa:

  • bei der Verhinderung wegen Stellensuche
  • Anspruch auf Freistellung wegen der Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen

Wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der absehbaren Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine einseitige Freistellung ausspricht, so ist diese, wenn sie nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnet wird, je nach den Umständen des Einzelfalls oft als vorläufige bzw. widerrufliche Freistellung zu verstehen.


Resturlaub

Hat der Arbeitnehmer daher noch einen Anspruch auf Resturlaub, sollte der Arbeitgeber die Freistellung ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnen und „unter Anrechnung etwaiger Resturlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche" erklären.

Nimmt der Arbeitnehmer eine solche Freistellung hin, d.h. lehnt er den Urlaub nicht wegen anderweitiger Urlaubsplanungen ab und meldet sich nicht krank, hat der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) immerhin die ohne Urlaubsgewährung zu zahlende Urlaubsabgeltung gespart.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden und vom Arbeitgeber unterzeichnet werden. Anschließend sollte diese dann als Schreiben dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Dieser sollte den Erhalt der Freistellung mit seiner eigenen Unterschrift bestätigen, nur dann ist die Freistellung auch wirksam.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die:

  • allgemeinen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • die Vorschriften zum Arbeitsrecht aus §§ 622 ff. BGB sowie §§ 629, 616 BGB


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