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Antrag auf Stundung von Darlehensrückzahlung COVID-19/Coronavirus - Verbraucher Die Vorlage ausfüllen

Antrag auf Stundung von Darlehensrückzahlung (COVID-19/Coronavirus) - Verbraucher

Letzte Änderung
Letzte Änderung 08.02.2023
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 08.02.2023

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Antrag auf Stundung von Darlehensrückzahlung (COVID-19/Coronavirus) - Verbraucher

Mit dieser Vorlage kann der Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehens beim Darlehensgeber (z.B. einer Bank) einen Antrag auf Stundung der Zahlungspflichten aus dem Darlehensvertrag stellen. Bei der Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung (hier z.B. die Zahlung der Kreditraten) hinausgeschoben unter Aufrechterhaltung der Erfüllbarkeit. Sie gehört zu den Sanierungsmaßnahmen und soll eine nur kurzfristig angespannte Liquiditätssituation des Darlehensnehmers überbrücken.

Die derzeitige Situation um das Coronavirus (SARS-CoV-2, COVID-19) hat die Wirtschaft in eine Krise versetzt. Viele Unternehmen sind nicht mehr in der Lage, für alle anfallenden Kosten aufzukommen. Diese Krise bringt jedoch nicht nur Unternehmen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Auch private Darlehensnehmer sind im erheblichen Maße betroffen.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Verbraucherdarlehensverträge sind Darlehensverträge, die ein Verbraucher als Darlehensnehmer zu privaten Zwecken abschließt.

Ein Darlehensnehmer hat prinzipiell trotz finanzieller Probleme weiterhin die Obliegenheit, seinen Pflichten aus dem Darlehensvertrag nachzukommen und z.B. die Rückzahlungsrate zu zahlen. Es sollte auch beachtet werden, dass ein Darlehensnehmer in der Regel keinen Anspruch auf Aussetzung oder Stundung der Rückzahlungen auf Grundlage der Corona-Krise haben wird.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte sie ausgedruckt und vom Darlehensnehmer unterschrieben werden. Das unterschriebene Dokument sollte dann gescannt als pdf-Datei per E-Mail oder per Brief an den Darlehensgeber geschickt oder persönlich übergeben werden. Im letzteren Fall sollte der Darlehensnehmer darauf achten, dass das Schreiben durch den Darlehensgeber mit einem Eingangsdatum versehen wird.

ANWENDBARES RECHT:

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht".


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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