Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.
Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.
Letzte Änderung: Letzte Woche
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 2 bis 3 Seiten
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitarbeiter unverzüglich über einen Betriebsübergang in Kenntnis zu setzen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass der Inhalt der Unterrichtung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Unterrichtung ist nur dann wirksam, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen inhaltlich, zeitlich und organisatorisch genügt. Das bedeutet:
Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung muss mindestens folgende Informationen klar und nachvollziehbar enthalten:
Diese Angaben müssen konkret, vollständig und auf die tatsächliche Situation zugeschnitten sein. Allgemeine oder formelhafte Formulierungen reichen nicht aus. Fehlt auch nur eine dieser Angaben oder ist sie irreführend, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen.
Die Unterrichtung muss in Textform erfolgen. Das heißt, sie muss so abgefasst sein, dass sie dauerhaft lesbar ist und der Absender eindeutig erkennbar ist. Möglich sind zum Beispiel ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail. Eine rein mündliche Mitteilung, etwa in einer Betriebsversammlung, ist unwirksam.
Zudem muss der Arbeitgeber den Zugang der Information nachweisbar dokumentieren. Eine Empfangsbestätigung oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift ist daher dringend zu empfehlen.
Wird die Textform nicht eingehalten oder kann der Zugang nicht bewiesen werden, hat dies gravierende Folgen: Die einmonatige Frist für den Widerspruch beginnt nicht zu laufen – und das Widerspruchsrecht bleibt bestehen.
Das Gesetz legt Informationspflichten des Betriebsveräußerers oder des Betriebserwerbers gegenüber dem vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer fest. Außerdem hat der Gesetzgeber das anerkannte Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gesetzlich festgeschrieben.
Das gesetzlich geregelte einmonatige Widerspruchsrecht ist mit der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers verknüpft worden. Hierbei beginnt die Widerrufsfrist erst nach der wirksamen Unterrichtung des Arbeitgebers. Solange die Unterrichtung unvollständig und die Unterrichtungspflicht nicht formgerecht erfüllt ist, wird keine Widerspruchsfrist in Gang gesetzt.
Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gilt jedoch nicht unbegrenzt. Der Widerspruch kann nur innerhalb eines Monats, nachdem der Arbeitnehmer entweder von seinem alten oder dem neuen Arbeitgeber in Textform über den Betriebsübergang informiert wurde, erfolgen.
Widerspricht der Arbeitnehmer rechtzeitig und ordnungsgemäß, verbleibt sein Arbeitsverhältnis trotz des Betriebsüberganges bei seinem alten Arbeitgeber, dem früheren Betriebsinhaber. Gleichwohl sollte der Arbeitnehmer jedoch, bevor er widerspricht, bedenken, dass er mit einer betriebsbedingten Kündigung des alten Arbeitgebers rechnen muss, wenn es für ihn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit mehr bei dem alten Arbeitgeber gibt, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn der gesamte Betrieb auf den neuen Inhaber übergeht.
Reagiert der Arbeitnehmer innerhalb der Monatsfrist nicht, gilt dies als Zustimmung zum Übergang. Sein Arbeitsverhältnis geht dann automatisch und unverändert auf den neuen Inhaber über – inklusive aller Rechte und Pflichten.
Eine fehlerhafte Unterrichtung – sei es wegen unvollständiger Angaben, sprachlicher Unklarheit oder fehlender Textform – hat zur Folge, dass die einmonatige Widerspruchsfrist nicht beginnt.
Das kann für Arbeitgeber erhebliche Risiken bedeuten, denn Arbeitnehmer können ihren Widerspruch dann noch lange nach dem Übergang erklären – was zu Unsicherheiten und Nachforderungen führt.
Bevor die Unterrichtung versendet wird, sollte der Arbeitgeber sorgfältig prüfen, ob der Inhalt vollständig, sachlich richtig und verständlich formuliert ist. Alle gesetzlich geforderten Angaben – insbesondere zum Zeitpunkt, Grund, den Folgen und geplanten Maßnahmen des Betriebsübergangs – müssen enthalten sein.
Ebenso muss sichergestellt sein, dass die Textform eingehalten wurde, also dass das Dokument dauerhaft speicherbar ist und die Person des Absenders klar erkennbar wird.
Darüber hinaus sollte der Zugang der Unterrichtung bei jedem einzelnen Arbeitnehmer dokumentiert werden, etwa durch Empfangsbestätigung oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Unterrichtung wirksam und die einmonatige Widerspruchsfrist beginnt rechtssicher zu laufen.
Relevantes Recht sind die §§ 613 ff. BGB und die allgemeinen Vorschriften des BGB.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Unterrichtung Betriebsübergang - Muster - Word und PDF
Land: Deutschland