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Werkstudentenvertrag

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Was ist ein Werkstudentenvertrag?

Ein Werkstudentenvertrag ist eine spezielle Form des Arbeitsvertrages und wird in der Regel dann benötigt, wenn der neue Mitarbeiter ein Studierender ist.


Welche weiteren Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Zunächst besteht natürlich die Möglichkeit einen regulären Arbeitsvertrag abzuschließen. Für Studierende eignet sich insbesondere ein Arbeitsvertrag in Teilzeit. Soll lediglich ein Praktikumsverhältnis zum Erwerb von praktischen Berufskenntnissen erstellt werden, kann hierfür ein Praktikumsvertrag erstellt werden.

Handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen Selbstständigen bzw. Freiberufler, so sollte ein Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen werden.


Welche Art von Arbeitsvertrag wird am häufigsten verwendet?

Je nach Branche unterscheidet sich die übliche Form des Arbeitsvertrages. Im Gegensatz zu Teilzeitbeschäftigten sind Werkstudenten lediglich dazu verpflichtet, Beiträge für die Rentenversicherung zu entrichten.


Welche Voraussetzungen gelten für einen Werkstudentenvertrag?

Nicht bei jedem Studierenden handelt es sich automatisch um einen Werkstudenten. Vielmehr gelten hierbei besondere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Der Studierende:

  • Ist in Vollzeit an einer Fachhochschule oder Universität immatrikuliert,
  • arbeitet maximal 20 Stunden die Woche für das Unternehmen (Ausnahmen für Semesterferien und Jobs, bei denen Nacht- und Wochenendarbeit üblich sind; darf höchsten an 26 Wochen im Jahr über dieses Zeitlimit gehen),
  • ist aktuell nicht in einem Urlaubssemester,
  • hat das 25. Fachsemester nicht überschritten.


Was sind die Unterschiede zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Werkstudentenvertrag?

Der Werkstundentenvertrag ist dem Arbeitsvertrag in vielen Punkten sehr ähnlich. Dennoch enthält der Werkstundentenvertrag eine Reihe von Besonderheiten:

  • Es fallen keine Beiträge für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, da Studierende in versicherungsfrei sind. Er/sie muss sich also entweder kostenlos familienversichern, studentisch gesetzlich oder privat versichern.
  • Lediglich ein Beitrag für die Rentenversicherung wird fällig (18,6 %), den Arbeitgeber und Werkstudent hälftig tragen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt nach dem Kündigungsschutzgesetz vier Wochen, sofern es sich um eine ordentliche Kündigung handelt.
  • Da Studierende keine Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, haben sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


Welchen Inhalt muss ein Werkstudentenvertrag haben?

Es gibt einige Angaben, die unbedingt in einen Werkstudentenvertrag aufgenommen werden sollten:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Werkstudent
  • Datum des Arbeitsbeginns
  • Tätigkeitsort (Also der Ort, an dem die Arbeit verrichtet werden soll)
  • Beschreibung der Tätigkeit (z.B. als Produktionshelfer)
  • Gehalt und sonstige Zuschläge
  • Urlaubstage
  • Pausenzeiten
  • Kündigungsfrist

Fehlt es an einer der o.g. Regelungen im Arbeitsvertrag, so kommt stattdessen die gesetzliche Vorschrift hierzu zur Anwendung. Wurde z.B. keine Kündigungsfrist vereinbart, so regelt sich die Dauer der Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für das Zustandekommen von Werkstudentenverträgen gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, die aber durch das Arbeitsrecht modifiziert werden.


Welche Einschränkungen gibt es beim Werkstudentenvertrag?

Ein Werkstudentenvertrag unterliegt einigen Einschränkungen, die ihn von einem regulären Arbeitsverhältnis unterschieden Werkstudierende müssen an einer Hochschule bzw. Universität in Deutschland immatrikuliert sein. Der Status als Student ist wesentlicher Bestandteil und muss während der gesamten Dauer des Werkstudentenvertrages bestehen.

  • Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudierende in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In vorlesungsfreien Zeiten (Semesterferien) darf hingegen oft mehr gearbeitet werden – dies kann je nach Arbeitgeber, Tarifvertrag oder betriebsinternen Regelungen variieren. Das Ziel der 20-Stunden-Regel ist, dass das Studium vorrangig bleibt und die Studierenden weiterhin als „ordentliche Studierende" gelten, wodurch bestimmte Sozialversicherungsvergünstigungen greifen.
  • Minderjährige unter 18 Jahren dürfen in Deutschland nicht oder nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen beschäftigt werden (Jugendarbeitsschutzgesetz). Da Werkstudentenverträge in der Praxis fast ausschließlich ab dem 18. Lebensjahr geschlossen werden (bzw. mit Aufnahme eines Hochschulstudiums), spielt das Verbot der Kinderarbeit hier meist nur eine untergeordnete Rolle – es ist allerdings rechtlich dennoch zu beachten.
  • Werdende und frisch entbundene Mütter stehen unter besonderen Schutzfristen (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, in Sonderfällen auch länger). In diesen Zeiträumen darf eine Mutter nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit (wobei selbst dann besondere Bestimmungen gelten). Der Arbeitgeber muss hier streng auf die Mutterschutzbestimmungen achten.
  • Studierende können Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit gelten besondere Kündigungsschutzregelungen


Ist es verpflichtend, einen Werkstudentenvertrag schriftlich abzuschließen?

Nein, grundsätzlich ist auch ein rein mündlicher Werkstudentenvertrag rechtlich wirksam. Bei einem befristeten Werkvertrag gibt es aber eine Besonderheit. Hier ist die Befristung schriftlich festzuhalten, ansonsten ist der Werkstudentenvertrag unwirksam.

In der Praxis kommt dies aber so gut wie nicht vor, da es regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten bereitet, rein mündlich getroffene Vereinbarungen zu beweisen. Es ist daher sinnvoll, den Werkstudentenvertrag schriftlich abzuschließen, um spätere Streitigkeiten über den Inhalt der Vereinbarungen so gut es geht zu vermeiden.


Was ist zu tun, wenn der Werkstudentenvertrag fertig ist?

Sobald sich Arbeitgeber und Werkstudent über den Inhalt der zu treffenden Vereinbarungen einig sind, so ist der Arbeitsvertrag sowohl vom Werkstudent als auch vom Arbeitgeber zu unterschreiben.

Wichtig ist, sich die zu treffenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau durchzulesen und sich ausführlich Gedanken darüber zu machen, bevor man eine Entscheidung trifft. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sind die getroffenen Vereinbarungen für beide Seiten bindend, außer Sie verstoßen z.B. gegen gesetzliche Verbote. Einen Zeugen für den Abschluss des Vertrages braucht man nicht unbedingt.

Anschließend erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages. Dies ist wichtig für eventuelle Beweisfragen, falls es während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Meinungsverschiedenheiten kommt.


Kann ein Werkstudentenvertrag später noch geändert werden?

Werkstudent und Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag übereinstimmend zu ändern und zwar in Form eines sog. Änderungsvertrages. So können z.B. eine Gehaltserhöhung, eine Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit, eine Zusatzvereinbarung über Gleitzeit oder ein Änderungsvertrag über eine Versetzung des Arbeitnehmers vertraglich vereinbart werden.


Welche weiteren Dokumente sollten dem Werkstudentenvertrag hinzugefügt werden?

Gibt es bestimmte Sondervereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie z.B. eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung oder bestimmte Richtlinien, so können diese als Kopie dem Arbeitsvertrag mit angehangen werden.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

  • Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Arbeitsrecht
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgeset
  • Mindestlohngesetz
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Handelsgesetzbuch
  • Gewerbeordnung
  • Arbeitnehmererfindungsgesetz
  • Urheberrechtsgesetz
  • Nachweisgesetz.


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