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Arbeitgeberbescheinigung bei Ausgangssperre COVID-19 / Coronavirus Die Vorlage ausfüllen

Arbeitgeberbescheinigung bei Ausgangssperre (COVID-19 / Coronavirus)

Letzte Änderung
Letzte Änderung 13.03.2023
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Formate Word und PDF
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Informationen zu der Vorlage

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 13.03.2023

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Arbeitgeberbescheinigung bei Ausgangssperre (COVID-19 / Coronavirus)

Mit dieser Vorlage kann eine Arbeitgeberbescheinigung bei Ausgangssperren erstellt werden. Bei einer Ausgangssperre benötigt jeder einen Nachweis darüber, dass er berechtigt ist, sich im Freien aufzuhalten. Mit dieser Vorlage kann ein Arbeitnehmer, im Fall einer Kontrolle durch das Ordnungsamt / Polizei, sich entsprechend ausweisen. Für den Fall, dass zukünftig nur bestimmte Berufsgruppen von der Ausgangssperre ausgenommen werden, sollte daher genau bezeichnet werden, welche Position der Mitarbeiter im Unternehmen hat. Auch die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers sollten sich aus der Bescheinigung ergeben.

Wichtig: Mitarbeiter sollten zusätzlich darauf hingewiesen werden, auch einen Ausweis mit sich zu führen, um nachzuweisen, wo dieser wohnhaft ist.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Regionale Regelungen

Die Ausgestaltung der Ausgangsbeschränkungen bzw. Ausgangssperren ist Ländersache. Die geltenden Verordnungen vor Ort sollten also herangezogen werden. Möglich ist, dass als verschärfende Maßnahmen nur noch Arbeitnehmer mit systemrelevanten Berufen zur Arbeit dürfen. In Italien ist dies aktuell bereits der Fall. Daher sollte die Berufsbezeichnung ggf. in die Bescheinigung aufgenommen werden oder näher begründet werden, weshalb der Mitarbeiter systemrelevante Tätigkeiten ausführt.

Hinweis: Falls es generell möglich ist, dass der Arbeitnehmer vom Homeoffice aus arbeiten, sollte diese Option bevorzugt werden, um das Ansteckungsrisiko in dem Betrieb möglichst gering zu halten.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend kann die Arbeitgeberbescheinigung unterschrieben und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Sie kann anschließend dann im Rechtsverkehr eingesetzt werden.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht:

  • § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 IfSG


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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