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Arbeitszeugnis

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,4 - 142 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

Bewertung: 4,4 - 142 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Ein Arbeitszeugnis ist ein Zeugnis, in dem Arbeitsleistungen und Tätigkeiten in einem Arbeitsverhältnis schriftlich festgelegt werden. Er wird von einem Arbeitgeber ausgestellt. In der Regel gibt es eine Unterscheidung zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis (in dem nur Dauer und Personalien angegeben werden) und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Bei der vorliegenden Vorlage handelt es sich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Diese dienen vor allem dazu, dem nachfolgenden Arbeitgeber einen Überblick über die Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers zu geben.


WARUM EIN ARBEITSZEUGNIS?

Ein Arbeitszeugnis kann immer hilfreich sein: bei der Bewerbung zu einem nächsten Arbeitsverhältnis hilft es, einen positiven Eindruck zu geben. Viele Arbeitnehmer verlangen oftmals, dass Arbeitszeugnisse zusammen mit den weiteren Unterlagen eingereicht werden.

Mit dieser Vorlage kann sehr einfach ein Zeugnis erstellt werden, das sich ihren Vorstellungen anpasst und auch gleich vom Arbeitgeber unterschrieben werden kann. Bzw. der Arbeitgeber kann für seine Angestellten einfach dieses Formular ausfüllen und sich dabei Zeit und Aufwand ersparen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Neben den persönlichen Angaben des Arbeitnehmers sollten auch seine Fähigkeiten eingeschätzt werden können, wie die Effizienz bei der Arbeit, Fähigkeiten bei Teamarbeit, die generelle Arbeitsweise, die Belastungs- und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers usw.

Diese Angaben können dann am Ende durch eine Note eingeschätzt werden. So entsteht eine abgerundete schriftliche Einschätzung der betroffenen Person.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Im Anschluss sollte es von dem entsprechenden Arbeitgeber oder Vorgesetzten unterschrieben und an den Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Nur so kann das Arbeitszeugnis auch verwendet werden.


ANWENDBARES RECHT

  • §§ 622 ff. BGB
  • 109 ff. Gewerbeordnung
  • § 5 Betriebsverfassungsgesetz
  • § 16 Berufsbildungsgesetz


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