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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

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Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?

Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmer (der Verleiher) einen Arbeitnehmer (die Leiharbeitnehmerin) vorübergehend einem anderen Unternehmer (dem Entleiher) zur Arbeitsleistung überlässt. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten beim Verleiher bestehen. Der Verleiher ist somit weiterhin für die Zahlung der Vergütung, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Gewährung von Urlaub zuständig.

Wichtig: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht eine Höchstüberlassungsdauer vor. Ein und derselbe Leiharbeitnehmer darf in der Regel nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten beginnt die Frist von Neuem. Tarifverträge können von dieser Dauer abweichen.


Welche unterschiedlichen Typen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen gibt es?

Es gibt im Grunde zwei Haupttypen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, die sich in ihrer Dauer unterscheiden:

  • Befristeter Vertrag: Ein solcher Vertrag ist von vornherein auf eine bestimmte Dauer festgelegt.
  • Unbefristeter Vertrag: Dieser Vertragstyp hat keine festgelegte Enddauer.

Beachte: Innerhalb des Verleiher- und Entleiher-Verhältnisses gibt es keine wesentlichen alternativen Vertragstypen. Ähnliche, aber rechtlich abweichende Dokumente sind der Werkvertrag und der Dienstvertrag, die jedoch nicht in dieselbe Kategorie fallen.


Was ist der gebräuchlichste Arbeitnehmerüberlassungsvertrag-Typ?

Der häufigste Vertragstyp ist der unbefristete Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, da er eine flexible und oft längerfristige Lösung für den Entleiher bietet. Befristete Verträge werden in der Regel nur für spezielle, zeitlich begrenzte Projekte oder zur Abdeckung saisonaler Spitzen verwendet.


Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und einem Arbeitsvertrag?

Der zentrale Unterschied liegt in der Beziehung zwischen den Beteiligten.

  • Arbeitsvertrag: Hier besteht eine direkte Beziehung zwischen zwei Parteien – dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer ein, gibt die Anweisungen und zahlt das Gehalt.
  • Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Dieser Vertrag schafft ein Dreiecksverhältnis. Der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher (Zeitarbeitsfirma), wird aber für eine bestimmte Zeit an einen Entleiher (Kundenunternehmen) überlassen. Der Verleiher bleibt der rechtliche Arbeitgeber und zahlt das Gehalt, während der Entleiher das fachliche Weisungsrecht gegenüber dem Leiharbeitnehmer hat.


Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und einem Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (auch Zeitarbeitsvertrag) regelt die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers. Hier schuldet der Verleiher dem Entleiher die Überlassung des Arbeitnehmers und der Leiharbeitnehmer erbringt eine Arbeitsleistung nach den Weisungen des Entleihers.

  • Im Gegensatz dazu steht der Werkvertrag, bei dem ein Unternehmen die Erstellung eines bestimmten Werkes oder die Erbringung eines definierten Erfolgs schuldet. Hier geht es nicht um die Überlassung von Personal, sondern um das Ergebnis. Der Auftragnehmer ist für die Organisation der Arbeit selbst verantwortlich und nicht weisungsgebunden.
  • Ein Dienstvertrag ähnelt dem Werkvertrag insofern, als er eine Dienstleistung zum Inhalt hat, aber ohne die Garantie eines bestimmten Erfolgs. Ein klassisches Beispiel ist der Dienstleistungsvertrag mit einem Rechtsanwalt, der eine Beratung schuldet, nicht aber einen bestimmten Prozesserfolg.

Beachte: Diese drei Vertragsarten sind oft schwer voneinander zu unterscheiden und werden daher häufig miteinander verwechselt.


Was bedeutet „wirtschaftliche Tätigkeit"?

Eine Arbeitnehmerüberlassung muss im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen. Das bedeutet, dass sie der Anbietung von Gütern oder Dienstleistungen auf einem Markt dient. Dies schließt auch gemeinnützige oder konzerninterne Überlassungen mit ein.


Was ist die „Überlassungshöchstdauer"?

Die Überlassungshöchstdauer ist die maximale Zeit, für die ein Leiharbeitnehmer an denselben Entleiher überlassen werden darf. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beträgt die Höchstüberlassungsdauer 18 aufeinanderfolgende Monate. Nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten kann ein Arbeitnehmer erneut für bis zu 18 Monate an denselben Entleiher überlassen werden.


Ist eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung immer erforderlich?

Grundsätzlich ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit ist daher für den Verleiher zwingend erforderlich, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Ein Verstoß gegen die Erlaubnispflicht führt zur Unwirksamkeit des Vertrags zwischen Verleiher und Entleiher.


Wann ist ausnahmsweise keine Erlaubnis notwendig?

Das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, die eine Überlassung ohne Erlaubnis legal machen. Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  • Überlassungen zwischen Unternehmen desselben Wirtschaftszweigs zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, sofern dies in einem Tarifvertrag geregelt ist.
  • Überlassungen zwischen Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Aktiengesetz (AktG), wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt wurde.


Was sind die wichtigsten Inhalte eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags?

Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sollte die folgenden wesentlichen Punkte klar und eindeutig regeln:

  • Identität der Vertragsparteien: Genaue Angaben zum Verleiher und zum Entleiher.
  • Erlaubnis: Klare Aussage über das Vorliegen einer Erlaubnis oder das Bestehen eines Ausnahmetatbestandes.
  • Überlassung: Detaillierte Angaben zum Leiharbeitnehmer (Name, Tätigkeit, Qualifikation) sowie die Dauer und der Ort der Überlassung.
  • Arbeitsbedingungen: Regelungen zur Vergütung, Arbeitszeit und zu den Arbeitsbedingungen, die den Grundsätzen von Equal Pay und Equal Treatment entsprechen müssen.
  • Pflichten: Bestimmungen zu besonderen Pflichten beider Parteien, z. B. der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge.
  • Vermittlungsprovision: Regelung über die Zahlung einer Provision, wenn der Leiharbeitnehmer vom Entleiher übernommen wird.
  • Haftung: Regelungen zur Haftung beider Parteien.


Was sind die Voraussetzungen für einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Verleiher eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG besitzt. Ohne diese Erlaubnis ist der Vertrag unwirksam. Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit erteilt und ist zeitlich befristet.


Was ist in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht erlaubt?

Es ist nicht erlaubt, einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abzuschließen, um einen Streik zu brechen. Das AÜG verbietet es, Leiharbeitnehmer in einem Betrieb einzusetzen, der von einem Arbeitskampf betroffen ist, wenn der Leiharbeitnehmer Arbeitsaufgaben übernehmen müsste, die normalerweise von den streikenden Arbeitnehmern ausgeführt werden.

 

Wie sieht es mit tarifvertraglichen Regelungen und der Überlassung aus?

Das AÜG sieht das Prinzip der Gleichstellung vor. Dies bedeutet, dass Leiharbeitnehmer in der Regel Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt und die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen haben wie Stammbeschäftigte des Entleihers, die eine vergleichbare Tätigkeit ausführen. Es gibt jedoch Ausnahmen durch Tarifverträge, die von dieser Regel abweichen können. Die Anwendung eines bestimmten Tarifvertrags ist daher von großer Bedeutung.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Erlaubnis eingeholt wurde?

Nachdem die Erlaubnis von der zuständigen Agentur für Arbeit erteilt wurde, kann der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Mit den Unterschriften wird das Dokument rechtswirksam. Beide Parteien sollten eine Abschrift des Vertrags sorgfältig aufbewahren.

Der Verleiher muss den Entleiher unverzüglich über den Wegfall oder die Änderung seiner Erlaubnis informieren.


Welche Gesetze sind anwendbar?

Das zentrale Gesetz ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), welches das gesamte Rechtsverhältnis regelt. Darüber hinaus sind folgende Gesetze anwendbar:


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