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Letzte Änderung: Letzte Woche
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Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmer (der Verleiher) einen Arbeitnehmer (die Leiharbeitnehmerin) vorübergehend einem anderen Unternehmer (dem Entleiher) zur Arbeitsleistung überlässt. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten beim Verleiher bestehen. Der Verleiher ist somit weiterhin für die Zahlung der Vergütung, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Gewährung von Urlaub zuständig.
Wichtig: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht eine Höchstüberlassungsdauer vor. Ein und derselbe Leiharbeitnehmer darf in der Regel nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten beginnt die Frist von Neuem. Tarifverträge können von dieser Dauer abweichen.
Es gibt im Grunde zwei Haupttypen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, die sich in ihrer Dauer unterscheiden:
Beachte: Innerhalb des Verleiher- und Entleiher-Verhältnisses gibt es keine wesentlichen alternativen Vertragstypen. Ähnliche, aber rechtlich abweichende Dokumente sind der Werkvertrag und der Dienstvertrag, die jedoch nicht in dieselbe Kategorie fallen.
Der häufigste Vertragstyp ist der unbefristete Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, da er eine flexible und oft längerfristige Lösung für den Entleiher bietet. Befristete Verträge werden in der Regel nur für spezielle, zeitlich begrenzte Projekte oder zur Abdeckung saisonaler Spitzen verwendet.
Der zentrale Unterschied liegt in der Beziehung zwischen den Beteiligten.
Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (auch Zeitarbeitsvertrag) regelt die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers. Hier schuldet der Verleiher dem Entleiher die Überlassung des Arbeitnehmers und der Leiharbeitnehmer erbringt eine Arbeitsleistung nach den Weisungen des Entleihers.
Beachte: Diese drei Vertragsarten sind oft schwer voneinander zu unterscheiden und werden daher häufig miteinander verwechselt.
Eine Arbeitnehmerüberlassung muss im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen. Das bedeutet, dass sie der Anbietung von Gütern oder Dienstleistungen auf einem Markt dient. Dies schließt auch gemeinnützige oder konzerninterne Überlassungen mit ein.
Die Überlassungshöchstdauer ist die maximale Zeit, für die ein Leiharbeitnehmer an denselben Entleiher überlassen werden darf. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beträgt die Höchstüberlassungsdauer 18 aufeinanderfolgende Monate. Nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten kann ein Arbeitnehmer erneut für bis zu 18 Monate an denselben Entleiher überlassen werden.
Grundsätzlich ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit ist daher für den Verleiher zwingend erforderlich, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Ein Verstoß gegen die Erlaubnispflicht führt zur Unwirksamkeit des Vertrags zwischen Verleiher und Entleiher.
Das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, die eine Überlassung ohne Erlaubnis legal machen. Die wichtigsten Ausnahmen sind:
Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sollte die folgenden wesentlichen Punkte klar und eindeutig regeln:
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Verleiher eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG besitzt. Ohne diese Erlaubnis ist der Vertrag unwirksam. Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit erteilt und ist zeitlich befristet.
Es ist nicht erlaubt, einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abzuschließen, um einen Streik zu brechen. Das AÜG verbietet es, Leiharbeitnehmer in einem Betrieb einzusetzen, der von einem Arbeitskampf betroffen ist, wenn der Leiharbeitnehmer Arbeitsaufgaben übernehmen müsste, die normalerweise von den streikenden Arbeitnehmern ausgeführt werden.
Das AÜG sieht das Prinzip der Gleichstellung vor. Dies bedeutet, dass Leiharbeitnehmer in der Regel Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt und die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen haben wie Stammbeschäftigte des Entleihers, die eine vergleichbare Tätigkeit ausführen. Es gibt jedoch Ausnahmen durch Tarifverträge, die von dieser Regel abweichen können. Die Anwendung eines bestimmten Tarifvertrags ist daher von großer Bedeutung.
Nachdem die Erlaubnis von der zuständigen Agentur für Arbeit erteilt wurde, kann der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Mit den Unterschriften wird das Dokument rechtswirksam. Beide Parteien sollten eine Abschrift des Vertrags sorgfältig aufbewahren.
Der Verleiher muss den Entleiher unverzüglich über den Wegfall oder die Änderung seiner Erlaubnis informieren.
Das zentrale Gesetz ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), welches das gesamte Rechtsverhältnis regelt. Darüber hinaus sind folgende Gesetze anwendbar:
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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Muster - Word und PDF
Land: Deutschland