Kaufvertrag - Wasserfahrzeug Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Kaufvertrag - Wasserfahrzeug

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe4 bis 6 Seiten
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 4 bis 6 Seiten

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann ein Kaufvertrag für Wasserfahrzeuge, z. B. Boote oder Yachten, verfasst werden. Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Übergabe und Übereignung einer Sache, hier das Wasserfahrzeug, an den Käufer verpflichtet. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und zur Abnahme des Wasserfahrzeugs. Soll ein Kaufvertrag über Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden, sollte die entsprechende Vorlage verwendet werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Grundsätzlich unterliegt der Kaufvertrag über ein Wasserfahrzeug den allgemeinen Bestimmungen zu Kaufverträgen, diese sind im Gesetz festgelegt. Der Verkäufer einer Sache ist allgemein verpflichtet,

  • dem Käufer die Sache („Wasserfahrzeug") frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und
  • dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Der Käufer der Sache ist verpflichtet,

  • den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und
  • die gekaufte Sache abzunehmen.

Es ist zudem wichtig, den genauen Zeitpunkt der Übergabe im Kaufvertrag festzuhalten. Dies könnte später für die Versicherung ein wichtiger Anhaltspunkt sein. Es ist weiterhin zu beachten, dass das Wasserfahrzeug nach dem Kauf umgemeldet werden muss. Die Vor- bzw. Bezahlung des Kaufs, sollte zusätzlich quittiert werden.

Dieser Kaufvertrag kann für private Verkäufe (Privatverkäufe) und gewerbliche Verkäufe verwendet werden. Von einem Privatverkauf (umgangssprachlich auch „Verkauf von privat") spricht man, wenn der Verkäufer Privatperson bzw. Verbraucher ist. Von einem gewerblichen Verkauf spricht man, wenn der Verkäufer Unternehmer ist.


Was bedeutet Gewährleistung?

Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Sachmängelhaftung, bedeutet das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung. Ein Käufer hat grundsätzlich ein Recht darauf, den Kaufgegenstand frei von Mängeln zu erhalten. Umgekehrt gilt, dass wer etwas verkauft, gesetzlich verpflichtet ist, die Ware frei von Mängeln zu übergeben.

Damit die Kaufsache als frei von Sachmängeln gelten kann, muss sie die vereinbarte Beschaffenheit haben. Anders ausgedrückt: Wenn eine Sache bei Übergabe in dem Zustand ist, der dem vertraglich (in der Beschreibung des Kaufgegenstandes) vereinbarten Zustand entspricht, dann hat sie die vereinbarte Beschaffenheit und gilt als frei von Mängeln.

Beispiel: Ein nicht funktionierendes Speedboot gilt nur dann als mangelhaft, wenn er als „funktionierend" verkauft wurde. Wenn das Speedboot „nicht funktionierend" verkauft wurde, kann der Käufer das Nichtfunktionieren nicht als einen „Sachmangel" reklamieren, da die Funktionstüchtigkeit nicht Teil der vereinbarten Beschaffenheit des Speedbootes war. Weist der Kaufgegenstand hingegen einen Mangel auf, dann hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrechte.

Nach dem Gesetz kann der Käufer zunächst auf Nacherfüllung bestehen. Nacherfüllung bedeutet, dass der Käufer wahlweise die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann. Der Verkäufer hat die entstehenden Kosten zu tragen. Kommt der Verkäufer der Nacherfüllungsforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, kann der Käufer weitere Mangelrechte (z. B. Minderung des Kaufpreises) geltend machen.

Beachte: Die Gewährleistungspflicht gilt grundsätzlich nur für Mängel, die dem Käufer beim Kauf der Sache nicht bekannt waren. Bekannte Mängel sind von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.


Kann man bei Privatverkauf (Verkauf zwischen Privatpersonen) Gewährleistung ausschließen?

Bei Privatverkäufen von gebrauchten Gegenständen können die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden. Für einen wirksamen Gewährleistungsausschluss kommt es jedoch auf die richtige Formulierung im Kaufvertrag an.

Nach dem Gesetz ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Gerade bei teuren Verkaufsgegenständen kann ein nicht dokumentierter Mangel u. U. dazu führen, dass dem Verkäufer hohe zusätzliche Kosten entstehen, nämlich wenn der Käufer von seinem Recht auf Nacherfüllung Gebrauch macht. Wenn man als privater Verkäufer auf Nummer sicher gehen wollen, kann man daher,

  • von der Option, Gewährleistung auszuschließen, Gebrauch machen und
  • alle bekannten Mängel des Kaufgegenstandes in den Kaufvertrag aufnehmen.


Ausrüstungsliste Bootsverkauf

Neben dem schriftlichen Kaufvertrag empfiehlt es sich, eine Inventar / Ausrüstungsliste auszufüllen. Somit werden Unklarheiten über die Eigentumsverhältnisse ausgeschlossen. In die Inventarliste gehört sämtliches Zubehör des Bootes, welches mit dem Boot zusammen verkauft wird.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Der Verkauf eines Kraftfahrzeugs unterliegt keinen Formvorschriften. Die Vertragsparteien sind folglich nicht dazu verpflichtet, einen schriftlichen Kaufvertrag zu erstellen und könnten diesen auch mündlich abschließen. Aus Beweiszwecken ist jedoch die Schriftform für beide Parteien empfehlenswert.

Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, sollte der Kaufvertrag unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung erstellt werden, damit sowohl der Käufer als auch der Verkäufer eine Ausfertigung behalten.


ANWENDBARES RECHT

  • Auf den Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anwendbar, insbesondere §§ 13, 14, 433 ff. BGB.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen