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Mietvertrag - Gastronomie

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Was ist ein Mietvertrag für Gastronomie?

Ein Mietvertrag für Gastronomie ist ein Vertrag zwischen einem Vermieter und einem Mieter, der die Nutzung von Räumlichkeiten zu gastronomischen Zwecken regelt. Im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen, die dem Mieterschutz unterliegen, bietet das Gewerbemietrecht mehr Freiheiten für individuelle Vereinbarungen.


Wer sollte einen Mietvertrag für Gastronomie abschließen?

Der Mietvertrag richtet sich an Gastronomen, die ein Restaurant, ein Café, eine Bar oder ein anderes gastronomisches Gewerbe betreiben möchten.


Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

Der Mietvertrag für Gastronomie ist eine Form des Mietvertrags. Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen, wie z. B.:

  • Mietvertrag für Büroraum: Hier vermietet nicht der Eigentümer, sondern ein Mieter die Gastronomieräumlichkeiten unter.
  • Mietvertrag über Wohnraum: Regelt die Vermietung von Räumen, die zum Wohnen geeignet sind.
  • Pachtvertrag: Hier wird neben den Räumlichkeiten auch die Nutzung des Inventars und des Betriebs überlassen.

 

Welchen Inhalt hat ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag für Gastronomie sollte folgende Vertragsbestandteile zum Inhalt haben:

  • Vertragsparteien: Die Namen und Anschriften des Vermieters und des Mieters.
  • Mietgegenstand: Genaue Beschreibung der Gastronomieräumlichkeiten (z. B. Adresse, Größe, Ausstattung, Lage, ggf. Außenbereich).
  • Mietbeginn und Mietdauer: Datum des Beginns und die Laufzeit des Mietverhältnisses (befristet oder unbefristet).
  • Mietpreis: Höhe der monatlichen Miete und Zahlungsmodalitäten.
  • Nebenkosten: Regelung der Nebenkosten (z. B. Betriebskosten, Heizkosten, Wasser, Strom, Müllentsorgung).
  • Kaution: Höhe der Kaution und Rückzahlungsmodalitäten.
  • Nutzung: Bedingungen für die Nutzung der Mieträume (z. B. erlaubte Betriebszeiten, Art der Gastronomie, Lärmschutz).
  • Kündigung: Kündigungsfristen und -gründe (ordentliche und außerordentliche Kündigung).
  • Übergabe und Rückgabe: Vereinbarungen zur Übergabe und Rückgabe der Räumlichkeiten (z. B. Renovierung, Rückbau von Einbauten).
  • Genehmigungen: Eventuell erforderliche Genehmigungen für den Gastronomiebetrieb (z. B. Schanklizenz).


Wie werden die Nebenkosten in einem Mietvertrag berechnet?

Die Berechnung der Nebenkosten kann unterschiedlich sein:

  • Pauschale Nebenkosten: Fester monatlicher Betrag für die Nebenkosten.
  • Vorauszahlung: Monatliche Abschläge auf die Nebenkosten mit jährlicher Abrechnung.
  • Verbrauchsmessung: Nebenkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

Das bedeutet unter anderem auch, dass alle Neben- und Betriebskosten auf den Mieter übertragbar sind. Darüber hinaus können Abrechnungen weitere Positionen enthalten, die im Wohnraummietrecht in der Regel nicht umgelegt werden können. So sind meist folgende Posten in den Nebenkosten enthalten:

  • Wasserversorgung sowie Abwasser
  • Heizkosten
  • Steuern (Grundsteuer)
  • Versicherungen
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
  • Hausmeister, Sicherheitsdienst, Sicherheitsanlagen, Nachtwache
  • Aufzug, Hausstrom, Beleuchtung, Schornsteinfeger
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst
  • Gartenpflege, Dachreinigung
  • Antenne, Kabel
  • Verwaltungskosten

Beachte: Wichtig ist, dass auch hier die Vermieter die Heizkostenverordnung beachten müssen. Das bedeutet, dass Heizkosten zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abzurechnen sind.


Welche Besonderheiten gibt es bei der Laufzeit und Kündigung des Mietvertrages?

Aufgrund der Vertragsfreiheit ist die Laufzeit von Mietverträgen bei Gewerberäumen frei wählbar. Sowohl befristete als auch unbefristete Verträge sind hier möglich. Verträge mit festen Laufzeiten enden automatisch und können üblicherweise nicht ordentlich gekündigt werden. Bei unbefristeten Laufzeiten ist selbstverständlich auch bei einem Gewerbemietvertrag eine gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten. Sind entsprechende Fristen im Vertrag vereinbart, gelten diese.

  • Befristeter Mietvertrag: Kann in der Regel nicht ordentlich gekündigt werden.
  • Unbefristeter Mietvertrag: Kündigung mit gesetzlicher Frist (meist 6 Monate).
  • Kündigung aus wichtigem Grund: Ist immer möglich (z. B. Zahlungsverzug, Vertragsverletzung).

Bei befristeten Mietverträgen kann auch ein Optionsrecht vereinbart werden. Beim Optionsrecht kann der Mieter einmalig die Vertragslaufzeit um einen bestimmten Zeitraum verlängern. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Erklärung gegenüber dem Mieter. D. h. der Mieter teilt dem Vermieter schriftlich mit, dass er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Anschließend verlängert sich die Mietdauer um die vertraglich vereinbarte Optionszeit.

Hinweis: Alternativ kann bei befristeten Mietverträgen auch eine automatische Verlängerung vereinbart werden. Bei dieser Regelung muss der Mieter den Mietvertrag vor Abschluss der Mietzeit kündigen, damit sich der Vertrag um eine vertraglich bestimmte Dauer nicht verlängert.


Wie kann ein unbefristeter Mietvertrag gekündigt werden?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vermieter fristgerecht zugehen.


Welche Voraussetzungen hat der Abschluss eines Mietvertrages?

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, um einen Mietvertrag abschließen zu können.

  • Berechtigung des Vermieters: Der Vermieter muss berechtigt sein, die Räumlichkeiten zu vermieten.
  • Klare Vereinbarung: Alle Vereinbarungen müssen klar und verständlich sein.
  • Schriftform: Ein Mietvertrag für Gastronomie sollte immer schriftlich abgeschlossen werden.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Mietvertrag ausgefüllt wurde?

Der Mietvertrag sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und anschließend mehrfach ausgedruckt werden. Anschließend wird jedes Vertragsexemplar von den Vertragsparteien unterschrieben. Jede Partei erhält abschließend ein unterschriebenes Original-Exemplar. Falls eine Hausordnung vorliegt, muss diese dem Vertrag angehangen werden.

Achtung: Da es sich um eine gastronomische Verwendung handelt, sollten zudem alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden.


Welche Dokumente sollten dem Mietvertrag beigefügt werden?

Es gibt verschiedene Dokumente, die als Anlage dem Vertrag beigefügt werden können, hier ein Überblick:


Welche Vorschriften und Gesetze sind auf einen Mietvertrag anwendbar?


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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