Nach oben
Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber COVID-19 / Coronavirus Die Vorlage ausfüllen

Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber (COVID-19 / Coronavirus)

Letzte Änderung
Letzte Änderung 23.03.2023
Formate
Formate Word und PDF
Größe
Größe 1 Seite
Bewertung 4,3 - 5 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllen

Informationen zu der Vorlage

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 23.03.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 Seite

Bewertung: 4,3 - 5 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber (COVID-19 / Coronavirus)

Diese Vorlage dient dazu, ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ordentlich zu kündigen.

Die derzeitige Situation um den Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) zwingt viele Arbeitgeber dazu, Arbeitskräfte abzubauen, um den Reduzierungen beim Umsatz entgegenzukommen. Viele Unternehmen verlieren aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) Kunden und Umsatz. Eine Vielzahl von Unternehmen verlieren Aufträge oder können ihre Events, Projekte oder Geschäfte nicht umsetzen bzw. öffnen. Daher sehen sich viele dazu gezwungen, Arbeitskräfte, die nicht zwingend notwendig sind, zu reduzieren. Neben der Kurzarbeit kann auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag infrage kommen.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Die Kündigung durch den Arbeitgeber muss fristgerecht und schriftlich erfolgen. Hierbei beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen, allerdings kann vertraglich eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Die gegenwärtige Krise ändert nichts an den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen. Grundsätzlich ist es nicht notwendig, einen Kündigungsgrund zu nennen. Bei Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern muss allerdings das Kündigungsschutzgesetz beachtet werden. Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss ein Grund für die Kündigung vorliegen.


Kündigungsschutz

Arbeitgeber müssen die speziellen Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erst dann anwenden, wenn sie mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, dürfen Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nur dann kündigen, wenn die Kündigung „sozial gerechtfertigt" ist – und zwar durch „Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen".

Wichtig: Die Beweislast, dass diese Umstände bei einer Kündigung gegeben sind, liegt immer beim Arbeitgeber.


Betriebsbedingte Kündigung

Im Rahmen der Coronavirus Krise kann eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht gezogen werden. Allerdings nicht aufgrund der Krise selbst, sondern aufgrund der Auswirkung der Krise auf das Unternehmen (z.B. Umsatzeinbuße). Die Voraussetzung des Kündigungsschutzgesetzes, sozial gerechtfertigt zu sein, ist nur erfüllt, wenn es sachliche betriebliche Gründe gibt, die einen Arbeitsplatzabbau rechtfertigen. Ein betriebsbedingter Kündigungsgrund liegt etwa vor, wenn:

  • die außerbetriebliche Situation eine Arbeitsplatzkürzung nötig macht, etwa infolge von Auftrags- und Umsatzeinbußen;
  • die innerbetriebliche Situation dazu führt, dass weniger Arbeitnehmer gebraucht werden, etwa infolge von Betriebsschließungen oder Outsourcing.

Wichtig: Betriebsbedingte Gründe müssen „dringend" sein. D.h. es genügt nicht, dass die wirtschaftliche Entwicklung schlecht ist oder ein Unternehmen vorübergehend weniger Aufträge erhält. Vielmehr schreibt das Gesetz vor, dass betriebsbedingte Entlassungen erst dann zulässig sind, wenn die Lage des Unternehmens mit alternativen technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Maßnahmen nicht zu bessern ist – Kündigungen also tatsächlich unvermeidbar sind.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte zunächst vollständig ausgefüllt werden. Anschließend muss die Kündigung vom Arbeitgeber oder von einem ordnungsgemäßen gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers (falls es sich nicht um einen Menschen handeln sollte, sondern bspw. um ein Unternehmen) unterschrieben werden. Aus Beweisgründen ist es ratsam, eine Kopie der Kündigung aufzubewahren. Nachdem das Schreiben unterschrieben wurde, sollte es dem Arbeitnehmer zugesandt oder ausgehändigt werden.


DAS ANWENDBARE RECHT:

Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Mindestlohngesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Handelsgesetzbuch, Gewerbeordnung, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Urheberrechtsgesetz, Nachweisgesetz.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen