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Untervollmacht

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.04.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.04.2024

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Was ist eine Untervollmacht?

Mit einer Vollmacht räumt ein Vollmachtgeber einem Vollmachtnehmer das Recht ein, in seinem Namen zu handeln (Vertretungsmacht, z. B. zum Abschluss eines Vertrages, Vornahme bestimmter Handlungen).

Unter einer Untervollmacht versteht man wiederum die Vertretungsmacht in Rechtsgeschäften, die dann vorliegt, wenn ein bereits von einem Vollmachtgeber Bevollmächtigter seinerseits eine Vollmacht erteilt.

Dabei kann der Unterbevollmächtigte entweder direkt als Vertreter für den Geschäftsherrn oder als Vertreter des Vertreters eingesetzt werden. Im letzteren Fall der Unterbevollmächtigung soll die Haftung des Untervertreters auf den Bestand der Untervollmacht beschränkt werden.


Wann kann eine Untervollmacht erteilt werden?

Untervollmachten sind nur dann wirksam, wenn der ursprüngliche Vollmachtgeber seinen Vertreter dazu bevollmächtigt hat, eine solche zu erteilen. Dies geschieht im Normalfall etwa in einer Generalvollmacht auch ohne ausdrückliche Erklärung. Sofern Untervollmachten nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, ist die Untervollmacht wirksam und muss nicht nochmals vom ursprünglichen Vollmachtgeber bestätigt werden.


Wann sollte eine Untervollmacht eingesetzt werden?

Eine Untervollmacht kann in verschiedenen Situationen zum Einsatz kommen. Im Berufsalltag kann es z. B. immer wieder vorkommen, dass eine Vollmacht – zumindest für einen bestimmten Zeitraum – übertragen werden muss. Klassische Beispiele sind Urlaub oder im Krankheitsfall des ursprünglich Bevollmächtigten.

Damit in dieser Zeit die Geschäfte fortgeführt werden können, sollten Untervollmachten erteilt werden. Untervollmachten kommen auch in Rechtsanwaltskanzleien (z. B. die Untervollmacht für einen Anwalt bzw. die Prozessvollmacht) zum Einsatz. Sie werden auch in Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten eingesetzt.


Muss eine Untervollmacht schriftlich erteilt werden?

Das Gesetz schreibt keine spezifische Form für die Erteilung einer Untervollmacht vor, daher kann eine Untervollmacht theoretisch mündlich erteilt werden. Allerdings bietet hier die schriftliche Untervollmacht mehr Sicherheit. Sie garantiert, dass die Befugnisse des Vollmachtnehmers genau definiert sind und kann zudem als Nachweis verwendet werden.


Welchen Inhalt hat eine Untervollmacht?

Eine Untervollmacht sollte folgende Punkte beinhalten:

  • (Haupt-)Vollmachtgeber: Name und Anschrift des Vollmachtgebers.
  • (Haupt-)Vollmachtnehmer bzw. (Unter-)Vollmachtgeber: Name und Anschrift des Vollmachtnehmers.
  • Untervollmachtnehmer: Name und Anschrift des Unterbevollmächtigten.
  • Umfang der Untervollmacht: Klare Angabe aller Befugnisse und Verantwortlichkeiten, die der Unterbevollmächtigte erhält.
  • Zeitliche Gültigkeit: Klare Angabe des genauen Zeitraums, für den die Untervollmacht gilt.


Welchen Umfang kann eine Untervollmacht haben?

Der Umfang einer Untervollmacht hängt grundsätzlich von der Vertretungsmacht der ursprünglichen Vollmacht ab. Sie kann nur so weit gehen, wie die (Haupt-)Vollmacht selbst.


Was sind die möglichen Folgen einer Untervollmacht?

Eine Untervollmacht ist, wenn jemand, der bereits eine Vollmacht hat, diese an eine andere Person weitergibt. Diese neue Person kann dann Entscheidungen im Namen der ersten Person treffen.

Die Untervollmacht kann viele Dinge regeln, aber sie kann nicht mehr Rechte geben, als die ursprüngliche Vollmacht hat. Wenn die Untervollmacht verwendet wird, gibt es bestimmte mögliche Folgen, diese sind z. B.:

  • Missbrauchsgefahr: Der Unterbevollmächtigte kann, hierfür besteht ein gewisses Risiko, die Befugnisse der Untervollmacht missbrauchen oder im eigenen Interesse handeln und dadurch rechtliche
  • Konsequenzen erzeugen. Rechtsbindung: Der Vollmachtgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese Handlungen und Entscheidungen des Vollmachtnehmers zu binden.
  • Haftung: Der Unterbevollmächtigter kann, für Handlungen und Entscheidungen, die er in Namen des Hauptvollmachtgebers trifft, haftbar gemacht werden. Diese Haftung greift, wenn der Bevollmächtigte die Anweisungen des Hauptvollmachtgebers missachtet oder gegen Gesetze verstoßt. Widerruf: Der Vollmachtgeber kann seine Vollmacht jederzeit und ohne Grund widerrufen.
  • Rechtsstreitigkeiten: Kommt es zu Missverständnisses zwischen den Parteien über Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Vertretungsmacht, kann es zu juristischen Auseinandersetzungen führen.


Was darf nicht in einer Untervollmacht geregelt werden?

Es gibt bestimmte Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte, die nicht durch eine Vollmacht als auch eine Vollmacht bzw. Untervollmacht geregelt werden können, z. B.:

  • Eheschließung: Der Unterbevollmächtigte kann nicht im Namen des Vollmachtgebers heiraten. Die Eheschließung muss höchstpersönlich erfolgen.
  • Scheidung: Der Unterbevollmächtigte kann nicht im Namen des Vollmachtgebers eine Scheidung einreichen oder zustimmen. Dies muss auch höchstpersönlich erfolgen (hier kann z. B. auch eine
  • Scheidungsvereinbarung in Betracht gezogen werden).
  • Regelung der Erbfolge: Der Unterbevollmächtigte kann nicht dazu ermächtigt werden, die Erbfolge eines Vollmachtgebers zu regeln.

Es gibt außerdem bestimmte Rechtsgeschäfte, bei denen eine besondere Vollmacht erforderlich ist, z. B.:

  • Unterzeichnung und Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer GmbH.
  • Eintragungen in das Grundbuch.
  • Die Vertretung bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages (z. B. Kreditvertrag bei einer Bank).


Was sind die Voraussetzungen einer Untervollmacht?

Bei der Erteilung einer Untervollmacht sind einige Punkte zu beachten:

  • Vertrauensperson auswählen: Die Person, die der Vollmachtgeber als Vollmachtnehmer auswählt, sollte eine Vertrauensperson sein (z. B. ein Familienmitglied, ein Freund oder eine andere nahestehende Person).
  • Schriftliche Erteilung: Eine Generalvollmacht kann theoretisch mündlich erteilt werden. Allerdings bietet hier die schriftliche Untervollmacht mehr Sicherheit. Sie garantiert, dass die Befugnisse des Vollmachtnehmers genau definiert sind und kann als Nachweis verwendet werden.
  • Befugnisse genau definieren: Die Befugnisse des Vollmachtnehmers sollten genau definiert werden. Zudem kann auch angegeben werden, zur Vornahme welcher Rechtsgeschäfte der Vollmachtnehmer nicht ermächtigt wird.

Beruht die Untervollmacht auf einer Berechtigung, ist die Untervollmacht mit Unterzeichnung rechtswirksam und kann im Rechtsverkehr entsprechend eingesetzt werden.


Wer kann eine Untervollmacht erteilen?

Eine Untervollmacht kann jede handlungsfähige Person erteilen. Unternehmen und andere juristische Personen können als nicht eine einfache Untervollmacht erteilen.

Eine Person ist handlungsfähig, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Handlungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, durch Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. In anderen Worten: eine handlungsfähige Person ist in der Lage, z. B. Verträge wirksam abzuschließen und so am Rechtsverkehr teilzunehmen.


Wer kann keine Untervollmacht erteilen?

Eine Untervollmacht kann nicht von einer Person erteilt werden, die selbst nicht handlungsfähig ist, wie z. B.:

  • Minderjährige Personen: Personen unter 18 Jahren.
  • Personen mit psychischen Erkrankungen: z. B. Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, die Folgen ihrer Handlungen zu verstehen oder zu steuern. Sie sind damit nicht in der Lage, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.
  • Personen mit physischen Erkrankungen: z. B. Personen, die aufgrund einer schweren Erkrankung, motorischer Einschränkungen oder starker Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten, nicht in der Lage sind, sich um ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern.


Für welche Dauer wird eine Untervollmacht erteilt?

Die Dauer der Untervollmacht richtet sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegendem Rechtsverhältnis bzw. der Hauptvollmacht. Sie kann aus verschiedenen Gründen enden, wie z. B.:

  • Tod des Vollmachtebers,
  • durch Befristung der Untervollmacht (wenn z. B. nur über einen bestimmten Zeitraum wirksam sein soll),
  • Erfüllung des Vertrages oder der Handlungen / Aufgaben (wenn die Untervollmacht zur Erfüllung eines Vertrages oder zu einer bestimmten Handlung berechtigt hat),
  • Widerruf der Untervollmacht (der Widerruf der Untervollmacht ist außerdem jederzeit zu Lebzeiten möglich).


Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Untervollmacht unterzeichnet wurde?

Nachdem die Untervollmacht den Fragen entsprechend beantwortet und ausgedruckt wurde, muss sie von dem Vollmachtgeber unterzeichnet werden. Eine Untervollmacht ohne Unterschrift ist nicht rechtswirksam.

Die Gültigkeit der Untervollmacht beginnt mit der Aushändigung des Dokumentes an den Vollmachtnehmer.


Welche Dokumente sollten einer Untervollmacht beigefügt werden?

Die Untervollmacht sollte schriftlich erteilt und ist mit der Unterschrift des Vollmachtgebers gültig. Weitere Dokumente und Unterlagen sind nicht zwingend notwendig.

Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn die Untervollmacht notariell beglaubigt werden soll. Wird die Untervollmacht notariell beglaubigt, müssen alle Parteien ihre amtlichen Lichtbildausweise mitbringen und vorlegen (sowie Kopien).


Muss eine Untervollmacht notariell beurkundet werden?

Eine Untervollmacht muss nicht notariell beurkundet werden, außer in bestimmten Fällen.

Die notarielle Beurkundung ist z. B. dann notwendig, wenn dies vom Gesetz vorgeschrieben wird oder wenn der Vollmachtgeber durch die notarielle Beurkundung ein höheres Maß an Sicherheit garantieren möchte, z. B.:

  • Geschäfte mit Immobilien: z. B. beim Kauf oder Verkauf von Immobilien.
  • Gesellschaftsrechtliche Vorgänge: wie die Gründung einer GmbH, Kapitalerhöhungen oder die Übertragung von Geschäftsanteilen.
  • Notarielle Beurkundungen: wenn der Vollmachtnehmer im Namen des Vollmachtgebers einen Vertrag bei einem Notar unterschreiben soll.

In diesen Fällen wird die Unterschrift des Vollmachtgebers durch einen Notar beglaubigt, um die Echtheit zu bestätigen und sicherzustellen, dass die Person, die die Vollmacht erteilt, auch tatsächlich diejenige ist, die sie zu erteilen berechtigt ist.


Welche Kosten entstehen bei der Erteilung einer Untervollmacht?

Bei der Erteilung einer Untervollmacht entstehen grundsätzlich keine Kosten. Kosten können entstehen, wenn die Untervollmacht notariell beurkundet werden soll bzw. wenn sie von einem Notar beurkundet werden muss (z. B. bei Untervollmacht mit Bezug auf Immobilien). Wie hoch die Gebühren sind, hängt von der Höhe der Notarkosten ab.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf eine Untervollmacht anwendbar?

Die Untervollmacht wird in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere sind folgende relevant:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): die Untervollmacht wird in §§ 164 ff., 167 ff. BGB geregelt.
  • Grundbuchordnung (GBO): bei Immobiliengeschäften kann das Grundbuchgesetz Anwendung finden.


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