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Schuldübernahme

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Was ist eine Schuldübernahme?

Eine Schuldübernahme ist ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt und dessen Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger vollständig übernimmt.

Beispiel: Max hat bei Lisa einen Fernseher auf Raten gekauft. Er schuldet Lisa noch 500 Euro. Julia ist ein guter Freund von Max und schuldet ihm noch 500 Euro. Sie ist bereit, die restliche Schuld zu übernehmen. Max, Lisa und Julia schließen einen Schuldübernahmevertrag ab. In diesem Vertrag erklären sie, dass Julia die verbleibenden 500 Euro an Lisa zahlen wird. Lisa erklärt ihr Einverständnis, dass Julia die Schuld übernimmt und Max nicht mehr zahlen muss. Nach der Unterzeichnung des Vertrags ist Julia die neue Schuldnerin von Lisa. Max ist von seiner Verpflichtung befreit.

Ergebnis: Lisa erhält die 500 Euro von Julia. Max muss Lisa nichts mehr zahlen. Julia schuldet Max auch kein Geld mehr.


Wann sollte eine Schuldübernahme verwendet werden?

Dieser wird meist abgeschlossen, wenn:

  • ein Unternehmen oder eine Person eine bestehende Schuld von einem anderen übernimmt, beispielsweise im Rahmen einer Unternehmensübernahme oder bei der Übertragung von Vermögenswerten.
  • ein Schuldner aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen aus einer Verbindlichkeit entlassen werden möchte.


Ist die Schuldübernahme ähnlich zu anderen Erklärungen oder Verträgen?

Die Schuldübernahme sollte von der Bürgschaft und einem Schuldbeitritt unterschieden werden:

  • Unterschied zur Bürgschaft: Bei einer Bürgschaft haftet der Bürge nur subsidiär, d.h. erst, wenn der Hauptschuldner nicht leisten kann. Beim Schuldbeitritt haftet der Beitretende wie ein Hauptschuldner.
  • Unterschied zum Schuldbeitritt: Bei einem Schuldbeitritt tritt ein Schuldner einer Schuld bei (also keine Übernahme der Schuld). Beim Schuldbeitritt haften beide Schuldner zusammen als Gesamtschuldner.


Ist eine Schuldübernahme zwingend erforderlich?

Nein, eine Schuldübernahme ist eine freiwillige Vereinbarung, kann aber bestimmte Vorteile haben:

  • Klare Regelung des Schuldnerwechsels.
  • Befreiung des bisherigen Schuldners von seinen Verpflichtungen.
  • Eindeutige Zuweisung der Verantwortung für die Schuld.


Welche Besonderheiten muss man bei einer Schuldübernahme beachten?

Es ist entscheidend, dass im Schuldübernahmevertrag explizit geregelt wird, ob und in welchem Umfang Zinsansprüche mitübertragen werden. Für Zinsansprüche des Gläubigers gegen den ursprünglichen Schuldner haftet der Übernehmende nur dann, wenn diese von der Schuldübernahme erfasst werden. Kann dies nicht festgestellt werden, schuldet der Übernehmende nur dann Zinsen, wenn er sich mit den Zahlungen, die der Schuldner dem Gläubiger schuldet, selbst im Verzug befunden hätte.


Was muss eine Schuldübernahme enthalten?

Die Schulübernahme sollte folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der beteiligten Parteien (Gläubiger, Hauptschuldner, Übernehmender).
  • Genaue Beschreibung der bestehenden Schuld.
  • Erklärung des neuen Schuldners, dass er die Schuld übernimmt.
  • Erklärung, dass der Gläubiger der Übernahme zustimmt.
  • Datum und Unterschriften der Parteien.


Was sind die Voraussetzungen für eine Schuldübernahme?

Um eine wirksame Schuldübernahme zu gewährleisten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bestehen einer wirksamen Hauptschuld: Es muss eine gültige Schuld bestehen, für die der neue Schuldner haften soll. Eine nichtige oder bereits erloschene Schuld kann nicht Gegenstand einer Schuldübernahme sein. Die Hauptschuld kann aus verschiedenen Rechtsgründen entstehen, wie z. B. aus einem Darlehensvertrag, einem Kaufvertrag oder einem Werkvertrag.
  • Geschäftsfähigkeit der Parteien: Sowohl der Gläubiger als auch der übernehmende Schuldner müssen geschäftsfähig sein, um eine wirksame Schuldübernahme eingehen zu können. Geschäftsunfähige Personen (z. B. Kinder unter 7 Jahren) oder beschränkt Geschäftsfähige (z. B. Minderjährige) können ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter keine Schuldübernahme erklären.
  • Bestimmbarkeit der Schuld: Die Schuld muss hinreichend bestimmt oder bestimmbar sein. Das bedeutet, dass die Höhe der Schuld, der Gläubiger und der Hauptschuldner sowie der Rechtsgrund der Schuld klar erkennbar sein müssen.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Schuldübernahme fertig ist?

Die Schuldübernahme sollte zunächst vollständig ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend muss sie von den Schuldnern und dem Gläubiger unterzeichnet werden. Jede Partei sollte dabei jeweils eine Kopie erhalten. Diese sollte sorgfältig aufbewahrt werden, falls es zu Rechts- und Meinungsstreitigkeiten kommt.


Welche Dokumente sollen an die Schuldübernahme angehängt werden?

Folgende Dokumente könnten als Anlage beigefügt werden:

  • Der Vertrag, der die bestehende Schuld begründet.
  • Eventuelle weitere Dokumente, welche die Schuld belegen.


Welche Gesetze sind auf die Schuldübernahme anwendbar?

  • §§ 414 ff. BGB. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Allgemeine Regelungen des Schuldrechts.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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