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Aufhebungsvertrag COVID-19 / Coronavirus - Arbeitsrecht Die Vorlage ausfüllen

Aufhebungsvertrag (COVID-19 / Coronavirus) - Arbeitsrecht

Letzte Änderung
Letzte Änderung 10.02.2023
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Formate Word und PDF
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Größe 3 bis 5 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 10.02.2023

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Aufhebungsvertrag (COVID-19 / Coronavirus) - Arbeitsrecht

Mit dieser Vorlage kann ein Aufhebungsvertrag erstellt werden. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Regelung der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses. Er ist das Gegenstück zum Arbeitsvertrag. Während dieser das Arbeitsverhältnis entstehen lässt, löst der Aufhebungsvertrag es auf.

Die derzeitige Situation um den Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) zwingt viele Arbeitgeber dazu, Arbeitskräfte abzubauen, um den Reduzierungen beim Umsatz entgegenzukommen. Viele Unternehmen verlieren aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) Kunden und Umsatz. Eine Vielzahl von Unternehmen verlieren Aufträge oder können ihre Events, Projekte oder Geschäfte nicht umsetzen bzw. öffnen. Daher sehen sich viele dazu gezwungen, Arbeitskräfte, die nicht zwingend notwendig sind, zu reduzieren. Neben der Kurzarbeit kann auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag infrage kommen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer?

Beim Aufhebungsvertrag handelt es sich im Gegensatz zur Kündigung um eine zweiseitige und demnach gemeinsame Beendigung des Arbeitsvertrages. Demnach ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht notwendig. Genauer vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich, dass das Arbeitsverhältnis zu einem gemeinsam gewählten Zeitpunkt endet. Bei einer siebenmonatigen bis zweijährigen Unternehmenszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Ist der Arbeitnehmer allerdings bereits über 20 Jahre im gleichen Unternehmen angestellt, muss eine Frist von sieben Monaten eingehalten werden. Oftmals wollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings nicht so lange warten und schließen aus diesem Grund einen Aufhebungsvertrag ab.

Dieser ermöglicht es, auch außerhalb der Kündigungsfristen das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Zudem muss ein bestehender Kündigungsschutz nicht berücksichtigt werden. Dieser besteht beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer schwanger oder schwerbehindert ist.

Mit dieser Vorlage können bestimmte Klauseln verfasst werden wie z.B. eine Abfindung oder die Freistellung des Arbeitnehmers, die sich den individuellen Vorstellungen anpassen. Ein Aufhebungsvertrag hat die Besonderheit, dass vertraglich geregelt werden kann, wie die Urlaubstage abgegolten werden, ob eine Abfindung gezahlt wird, welche Gegenstände zurückgegeben werden müssen und auch ob Versicherungen geregelt werden müssen. Es handelt sich quasi um eine umfangreichere Regelung einer Kündigung.

Beim Aufhebungsvertrag müssen Angaben (Anschrift usw.) des Arbeitnehmers wie auch des Arbeitgebers vorhanden sein. Daneben müssen Angaben zum Umfang des Vertrages gemacht werden.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Der Aufhebungsvertrag wird grundsätzlich auf Wunsch des Arbeitgebers abgeschlossen, sie sollte also vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Bei Aufhebungsverträgen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss in Deutschland die Schriftform eingehalten werden. Andernfalls ist der Aufhebungsvertrag nichtig und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Fax oder E-Mails werden also nicht angenommen!

Genauer sollte dieses Dokument von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben werden und beide Parteien sollten eine Kopie erhalten. Dies dient der beiderseitigen Absicherung. Besonders im Streitfall ist es wichtig, auf einen klar formulierten Vertrag zurückgreifen zu können.


RELEVANTES RECHT:

  • § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §§ 128 ff. Sozialgesetzbuch III,
  • Einkommenssteuergesetz (EStG),
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und
  • Handelsgesetzbuch (HGB).


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