Was ist ein Bürgschaftsentlassungsschreiben?
Ein Bürgschaftsentlassungsschreiben (auch Haftungsfreistellungserklärung, Entlastungserklärung oder Freistellungserklärung genannt) ist eine schriftliche Vereinbarung, in der ein Gläubiger (die Person oder das Unternehmen, dem Geld geschuldet wird) einen Bürgen (die Person oder das Unternehmen, die/das für die Schulden eines anderen haftet) von seiner Haftung aus einer Bürgschaft befreit. Ein Bürgschaftsentlassungsschreiben wird z. B. verfasst:
- wenn die Verbindlichkeiten, für die gebürgt wurde, vollständig getilgt wurden.
- wenn die Parteien (Gläubiger, Bürge, ggf. Hauptschuldner) eine Vereinbarung getroffen haben, die die Entlassung des Bürgen vorsieht (z.B. bei teilweiser Tilgung oder Umschuldung).
- wenn ein Ersatzbürge die Verpflichtung übernimmt.
- im Rahmen eines Vergleiches.
- nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens (ggf. mit Restschuldbefreiung).
Welche unterschiedlichen Typen von Bürgschaftsentlassungsschreiben gibt es?
Bei einer Bürgschaftsentlassung unterscheidet man zwischen:
- Vollständige Entlassung: Der Bürge wird von jeder Haftung aus der Bürgschaft befreit.
- Teilweise Entlassung: Der Bürge wird nur für einen bestimmten Teil der Schuld oder bis zu einem bestimmten Betrag entlassen. Die restliche Haftung bleibt bestehen.
Hinweis: Der gebräuchlichste Typ ist die vollständige Entlassung, die ausgestellt wird, nachdem der Hauptschuldner die Verbindlichkeiten vollständig getilgt hat. Dies ist der rechtlich einfachste und sicherste Weg, die Bürgschaft zu beenden. Es ist daher sinnvoll, auch in diesem Fall ein schriftliches Entlassungsschreiben zu verwenden, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bürgschaftsentlassungsschreiben und anderen Dokumenten?
Ein Bürgschaftsentlassungsschreiben kann unterschieden werden von:
- Bürgschaftserklärung: Die Bürgschaftserklärung ist das Gegenteil des Entlassungsschreibens. Mit der Bürgschaftserklärung übernimmt der Bürge die Haftung; mit dem Entlassungsschreiben wird er davon befreit.
- Schuldanerkenntnis: Ein Schuldanerkenntnis betrifft die Beziehung zwischen Gläubiger und Hauptschuldner. Es hat keine direkte Auswirkung auf die Bürgschaft, solange der Bürge nicht einbezogen wird.
- Forderungsabtretung: Die Abtretung betrifft die Übertragung der Forderung von einem Gläubiger auf einen Anderen. Dies berührt die Bürgschaft grundsätzlich nicht, kann aber im Einzelfall relevant werden.
Ist ein Bürgschaftsentlassungsschreiben zwingend erforderlich?
Nein, ein schriftliches Bürgschaftsentlassungsschreiben ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wenn die Hauptschuld vollständig getilgt wurde. Ein schriftliches Entlassungsschreiben kann aber trotzdem sinnvoll sein, und zwar aus folgenden Gründen:
- Beweiskraft: Es dient als eindeutiger Beweis dafür, dass der Bürge von seiner Haftung befreit wurde. Ohne schriftlichen Nachweis kann es im Streitfall sehr schwierig werden, die Entlassung zu beweisen.
- Rechtssicherheit: Es schafft klare Verhältnisse und vermeidet spätere Streitigkeiten oder Missverständnisse.
- Kreditwürdigkeit: Eine offene Bürgschaft kann die Kreditwürdigkeit des Bürgen negativ beeinflussen, auch wenn die Hauptschuld getilgt wurde. Das Entlassungsschreiben kann gegenüber Banken und Auskunfteien (z.B. SCHUFA) als Nachweis der Entlastung dienen.
- Psychologischer Aspekt: Es gibt dem Bürgen die Sicherheit, endgültig von der Haftung befreit zu sein.
Kurz gesagt: Auch wenn es rechtlich nicht immer zwingend ist, ist ein schriftliches Entlassungsschreiben in jedem Fall die sicherste und sinnvollste Vorgehensweise.
Was muss ein Bürgschaftsentlassungsschreiben enthalten?
Ein Bürgschaftsentlassungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Parteien: Vollständige Namen und Adressen des Gläubigers, des Bürgen und des Hauptschuldners. Bei Unternehmen: vollständiger Firmenname, Rechtsform, Handelsregisternummer und Vertretungsberechtigte.
- Bezeichnung der ursprünglichen Bürgschaft: Genaue Angaben zur Bürgschaftsvereinbarung (Datum, Art der Schuld, Betrag, ggf. Aktenzeichen).
- Erklärung der Entlassung: Eine klare und unmissverständliche Erklärung des Gläubigers, dass der Bürge aus der Bürgschaft entlassen wird.
- Umfang der Entlassung: Angabe, ob die Entlassung vollständig oder teilweise erfolgt (bei teilweiser Entlassung: genaue Angabe des Betrags).
- Grund der Entlassung: Angabe, warum der Bürge entlassen wird (z.B. vollständige Tilgung, Umschuldung, Vereinbarung).
Was sind die Voraussetzungen für ein Bürgschaftsentlassungsschreiben?
Die Vereinbarung einer Bürgschaftsentlassung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Schriftform: Das Entlassungsschreiben muss schriftlich erfolgen. Mündliche Zusagen sind rechtlich nicht bindend.
- Zustimmung des Gläubigers: Der Gläubiger muss der Entlassung zustimmen. Der Hauptschuldner kann den Bürgen nicht einseitig entlassen.
- Vertretungsbefugnis (bei Unternehmen): Die Person, die für den Gläubiger oder den Bürgen (wenn es sich um Unternehmen handelt) unterschreibt, muss dazu berechtigt sein (siehe Handelsregister, Vollmacht).
- Eindeutigkeit: Das Schreiben muss klar und eindeutig formuliert sein, und alle relevanten Daten enthalten (Parteien, Bürgschaftsdaten, Umfang der Entlassung).
Was sind die nächsten Schritte, wenn das Bürgschaftsentlassungsschreiben fertig ist?
Zunächst müssen alle Parteien (Gläubiger, Bürge, ggf. Hauptschuldner) das Schreiben eigenhändig unterschreiben (bei Unternehmen: Unterschrift durch die vertretungsberechtigten Personen). Danach sollten mehrere Originale angefertigt werden (für jede Partei eines) bzw. Kopien.
Hinweis: Das Original des Entlassungsschreibens sowie die Kopien sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da es im Streitfall als Beweismittel dient.
Welche Dokumente sollen an das Bürgschaftsentlassungsschreiben angehängt werden?
Folgende Dokumente können bei einer Bürgschaftsentlassung relevant sein:
- Kopie der ursprünglichen Bürgschaftserklärung: Dies ist dringend zu empfehlen, um den Bezug zur ursprünglichen Bürgschaft herzustellen.
- Ggf. Nachweis der Tilgung: Wenn die Entlassung aufgrund vollständiger Tilgung erfolgt, kann ein Nachweis darüber (z.B. Kontoauszug, Quittung) beigefügt werden (nicht zwingend, aber empfehlenswert).
- Ggf. Handelsregisterauszug (bei Unternehmen): Um die Vertretungsbefugnis der Unterzeichnenden nachzuweisen.
- Ggf. Vollmacht: Wenn jemand aufgrund einer Vollmacht handelt.
Sind für das Bürgschaftsentlassungsschreiben Zeugen erforderlich?
Nein, Zeugen sind für die Gültigkeit eines Bürgschaftsentlassungsschreibens nicht erforderlich.
Aber: Es ist aber sinnvoll, das Schreiben von Zeugen unterschreiben zu lassen. Dies kann im Streitfall die Beweiskraft erhöhen. Die Zeugen bestätigen, dass die Parteien das Schreiben tatsächlich unterschrieben haben.
Welche Gesetze sind auf das Bürgschaftsentlassungsschreiben anwendbar?
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- Handelsgesetzbuch (HGB): Wenn sowohl der Gläubiger als auch der Bürge Kaufleute sind, gelten zusätzlich die Vorschriften des HGB, insbesondere § 350 HGB.
- Insolvenzordnung (InsO): Relevant, wenn der Hauptschuldner oder der Bürge insolvent ist oder wird.
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