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Erbschaftsvollmacht

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,3 - 107 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.01.2024

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Mit dieser Vorlage kann eine Erbschaftsvollmacht erstellt werden. Eine Erbschaftsvollmacht ermöglicht es sowohl dem Erblasser als auch dem Erben bezüglich der Nachlassangelegenheiten einen anderen zu bevollmächtigen. Besonders geeignet ist diese Vollmacht für größere Erbengemeinschaften, die beispielsweise weit auseinander wohnen. So können Miterben, denen eine Vollmacht erteilt wurde, Erledigungen (z.B. Behördengänge), die zur Abwicklung des Erbes vollzogen werden müssen, tätigen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Der Erbe ist nach der in Deutschland geltenden Legaldefinition derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt. Der Erbfall tritt im Falle des Todes eines Erblassers ein. Erben mehrere Menschen, bzw. sind mehrere Menschen am Erbe beteiligt, entsteht oftmals eine Erbengemeinschaft. Innerhalb dieser Gemeinschaft werden dann grundsätzlich alle erbrechtlichen Aufteilungen und Wünsche des Erblassers und der Erben geklärt. Ziel ist es, am Ende das Erbe gerecht unter den Erben aufzuteilen.

Erbe wird man entweder durch:

  • eine letztwillige Verfügung des Erblassers (Testament oder Erbvertrag) oder durch;
  • die gesetzliche Erbfolge.

Wer Erbe ist, stellt das Nachlassgericht im Rahmen der Testamentseröffnung fest. Das Ergebnis dieser Feststellung ist der Erbschein, mit dem der Erbe sich als neuer Eigentümer ausweisen kann. Genau hier können Streitigkeiten zwischen den Erben entstehen. Wie z.B. das wie und wann der Aufteilung des Erbes.

Um genau solche Streitigkeiten zu vermeiden, können mehrere Erben einen Erben (oder eine andere Person) bevollmächtigen, die Formalitäten und Behördengänge im Namen der Erben durchzuführen. So kann dann eine einfachere Aufteilung des Erbes garantiert werden.

Wie bei anderen Vollmachten sind bestimmte Angaben Pflicht. So sollten die persönlichen Angaben zu dem Vollmachtgeber oder der Vollmachtgeberin und den Bevollmächtigten nicht vergessen werden. Zudem kann der Umfang der Vollmacht eingeschränkt und angepasst werden. Gibt es bestimmte Aspekte des Erbes, die nicht betroffen werden sollen, kann dies direkt in der Vollmacht angegeben werden.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Mit der Unterzeichnung des Vollmachtgebers bzw. aller Vollmachtgeber (im Falle einer Erbengemeinschaft) und ist die Vollmachtsurkunde wirksam und kann im Rechtsverkehr eingesetzt werden. Soll die Vollmacht nicht mehr rechtswirksam sein, kann sie auch widerrufen werden.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die allgemeinen Vorschriften des BGB wie auch das Erbrecht in §§ 1931 ff. BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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