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Generalvollmacht

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Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
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Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die zur Stellvertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten ermächtigen kann. Sie kann daher auch als totale Stellvertretung bezeichnet werden. Zweck der Generalvollmacht ist es, einer Vertrauensperson die Macht zur unbeschränkten Vertretung bei allen Rechtsgeschäften zu erteilen.

Mit diesem Dokument kann eine Person dazu ermächtigt werden, eine andere Person in einer Vielzahl von Angelegenheiten zu vertreten. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht greift eine Generalvollmacht in jedem Fall - also nicht erst, wenn die zu vertretene Person nicht mehr geschäftsfähig sind.

Beachte: Es ist darauf Wert zu legen, eine etwaige Vollmacht nur auszustellen, wenn man der bevollmächtigten Person vertraut. Eine Generalvollmacht beherbergt großes Missbrauchspotential.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Bei der Erteilung einer Generalvollmacht sind einige Punkte zu beachten:

  • Vertrauensperson auswählen: Die Auswahl einer Vertrauensperson ist ein wichtiger Schritt. Diese Person kann ein Familienmitglied, ein Freund oder eine andere nahestehende Person sein.
  • Schriftliche Erteilung: Die Generalvollmacht muss schriftlich erteilt und vom Vollmachtgeber unterschrieben werden.
  • Befugnisse genau definieren: Die Befugnisse der bevollmächtigten Person sollten genau definiert werden. Eine zu allgemein formulierte Generalvollmacht sollte vermieden werden.
  • Keine Vertretung bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften: Eine Vertretung bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften, wie beispielsweise der Eheschließung, ist nicht zulässig.

Eine Generalvollmacht ermächtigt eine Person, im Namen des Vollmachtgebers in einem breiten Spektrum von Rechts- und Finanzangelegenheiten zu handeln. Der Umfang dieser Vollmacht kann sich auf verschiedene Arten von Geschäften erstrecken und ist oft sehr weit gefasst, aber die konkreten Befugnisse hängen von der Gerichtsbarkeit und den genauen Bestimmungen der Vollmachturkunde selbst ab. Im Allgemeinen kann eine Person mit einer Generalvollmacht zu Folgendem ermächtigt sein:

  • Eigentum kaufen und verkaufen: Der Bevollmächtigte kann Immobilien oder persönliches Eigentum erwerben oder veräußern.
  • Finanzielle Angelegenheiten verwalten: Dazu gehören die Abwicklung von Bankgeschäften, Investitionen, die Verwaltung von Vermögenswerten und Immobilien sowie die Abwicklung anderer Finanzgeschäfte.
  • Rechtsansprüche bearbeiten: Der Bevollmächtigte kann im Namen des Auftraggebers rechtliche Schritte einleiten oder abwehren.
  • Geschäftsbetrieb: Die bevollmächtigte Person kann ein Unternehmen betreiben, Verträge abschließen oder geschäftliche Transaktionen durchführen.
  • Mit staatlichen und sozialen Leistungen umgehen: Dazu gehören Steuererklärungen, die Beantragung und Anlage von Leistungen usw.
  • Entscheidungen im Gesundheitswesen treffen: In einigen Fällen kann eine allgemeine Vollmacht auch Entscheidungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge umfassen, obwohl für diese Angelegenheiten oft eine spezielle "Gesundheitsvollmacht" erforderlich ist.

Eine Generalvollmacht kann weitreichende Folgen haben, da sie dem Bevollmächtigten (auch Sachwalter genannt) weitreichende Befugnisse einräumt. Zu den wichtigsten allgemeinen Folgen gehören:

  • Rechtliche Befugnis: Der Bevollmächtigte erhält die rechtliche Befugnis, im Namen des Vollmachtgebers bei einer Vielzahl von Geschäften so zu handeln, als ob der Vollmachtgeber diese persönlich durchführen würde.
  • Finanzielle Kontrolle: Der Bevollmächtigte ist in der Lage, die finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln, was den Zugriff auf Bankkonten, die Verwaltung von Investitionen und den Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten umfassen kann.
  • Bindende Entscheidungen: Entscheidungen und Handlungen, die der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht trifft, sind für den Vollmachtgeber verbindlich, d. h. der Vollmachtgeber ist rechtlich verpflichtet, alle vom Bevollmächtigten geschlossenen Verträge oder Vereinbarungen zu erfüllen.
  • Risiko des Missbrauchs: Es besteht die Gefahr, dass der Bevollmächtigte seine Vollmacht zum persönlichen Vorteil missbraucht oder falsche Entscheidungen trifft, was zu finanziellen Verlusten oder anderen negativen Folgen für den Vollmachtgeber führen kann.
  • Kontinuität der Angelegenheiten: Im Falle von Krankheit, Unfähigkeit oder Abwesenheit des Vollmachtgebers bleibt die Kontinuität der Angelegenheiten des Vollmachtgebers gewahrt, da der Bevollmächtigte sie ohne Unterbrechung verwalten kann.
  • Vertrauensanforderungen: Der Auftraggeber muss dem Bevollmächtigten ein hohes Maß an Vertrauen entgegenbringen, da die Möglichkeit eines Missbrauchs der weitreichenden Befugnisse besteht.
  • Widerruf: Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann er die Generalvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen und damit die Vollmacht des Bevollmächtigten beenden.
  • Erlöschen bei Entmündigung oder Tod: Sofern die Vollmacht nicht als "dauerhaft" bezeichnet ist, erlischt sie im Allgemeinen, wenn der Vollmachtgeber entmündigt wird oder stirbt.

In Anbetracht dieser schwerwiegenden Folgen sollte der Vollmachtgeber seinen Bevollmächtigten sorgfältig auswählen und die in der Vollmacht erteilten Befugnisse klar definieren. Der Vollmachtgeber muss dem Bevollmächtigten vertrauen, da der Bevollmächtigte das Leben und die Angelegenheiten des Auftraggebers erheblich beeinflussen kann. Außerdem ist es wichtig, dass die Bedingungen in der Vollmacht klar definiert sind, um Missverständnisse oder Missbrauch zu vermeiden.


1. Was ist der Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht?

Im Gegensatz zur Generalvollmacht steht bei der Vorsorgevollmacht nicht die rechtsgeschäftliche Vertretung (Vertragsschlüsse etc.), sondern die Wahrnehmung der höchstpersönlichen Rechte des Vollmachtgebers gegenüber Ärzten und dem Krankenhauspersonal im Vordergrund.


2. Was ist der Unterschied zu einer allgemeinen Vollmacht?

Eine „allgemeine" Vollmacht wird in der Regel für einen bestimmten Fall oder ein bestimmtes Rechtsgeschäft erteilt. Über diesen Fall hinaus hat diese Vollmacht dann keine Wirkung mehr. Bei einer Generalvollmacht hingegen kann der Bevollmächtigte alle Arten von Verträgen im Namen des Vollmachtgebers abschließen und diesen gegenüber Banken, Gerichten, Behörden usw. vertreten.


3. Wie sieht es mit einem Insichgeschäft aus?

Die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches verbieten es Vollmachtnehmern, im eigenen Namen Rechtsgeschäfte mit dem Bevollmächtigten abzuschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft erfolgt ausschließlich zugunsten des Vollmachtgebers. Das bedeutet, dass Bevollmächtigte mit einer Generalvollmacht keine Rechtsgeschäfte im eigenen Namen mit der Person, für die sie handeln, tätigen dürfen, außer unter bestimmten eingeschränkten Umständen.

Dieses Verbot gilt auch bei dieser Generalvollmacht. Hier aber auch eine Ausnahme möglich, diese sollte aber entsprechend abgesprochen werden.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem das Dokument den Fragen entsprechend beantwortet und ausgedruckt wird, muss es von dem/der Vollmachtgeber/in und der bevollmächtigten Person unterschrieben werden. Eine Vollmacht ohne Unterschrift ist nicht rechtswirksam.

Bei einer Generalvollmacht beginnt die Gültigkeit üblicherweise mit der Aushändigung des Dokumentes an den Bevollmächtigten.


Notarielle Beurkundung

Im Grunde ist es ausreichend, wenn die Generalvollmacht mit Datum und Unterschrift versehen wird. Allerdings kann in manchen Fällen die notarielle Generalvollmacht sinnvoll sein.

So bestätigt der Notar die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Unterschrift sowie die Echtheit der Unterschrift. Dadurch lassen sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollmacht bereits im Vorfeld vermeiden. Unerlässlich ist eine Beurkundung zudem, wenn Sie mit der Generalvollmacht Immobilien verkaufen oder belasten wollen. Denn nur dann wird diese von den Gerichten akzeptiert.

Gleichzeitig geht die Generalvollmacht beim Notar mit Kosten einher. Wie hoch die Gebühren dafür ausfallen, hängt grundsätzlich vom Vermögen des Vollmachtgebers ab, denn dieses wird als Geschäftswert bei der Berechnung zugrunde gelegt. Von Bedeutung sind dabei unter anderem:

  • Vermögen auf Konten und Sparbüchern
  • Wertpapieren
  • Aktien
  • Immobilien
  • Wertgegenstände
  • Autos


ANWENDBARES RECHT:

Anwendbares Recht sind die des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


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