Rück­nah­me Kün­di­gung - Arbeitsrecht Die Vorlage ausfüllen

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Rück­nah­me Kün­di­gung - Arbeitsrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 28.01.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 28.01.2024

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Mit dieser Vorlage kann die Rücknahme einer Kündigung erstellt werden. Mit Rücknahme ist die Erklärung gemeint, nicht mehr an der ursprünglichen Kündigung festhalten zu wollen. Sie führt nicht zum automatischen "Widerruf" der Kündigung, sondern stellt nur eine Aufforderung dar, eine neue Vereinbarung eingehen zu wollen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen, führt dies die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbei, ohne dass es auf das Einverständnis des gekündigten Vertragspartners ankommt.

Weil Kündigungen demnach als einseitige Willenserklärungen „einfach und voreilig" geschrieben sind, werden sie manchmal übereilt ausgesprochen. Es dann kann vorkommen, dass der kündigende Vertragspartner die Kündigung, im Nachhinein, lieber nicht ausgesprochen hätte. Vor dieser Tatsache schützt auch die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform der Kündigung nicht.

Mit der Rücknahme der Kündigung will also der kündigende Vertragspartner, das Vertragsverhältnis in die Lage zurückversetzen, in der es sich ohne die Kündigung befinden würde. Die Rücknahme einer Kündigung ist nicht zu verwechseln mit dem Einspruch bzw. der Zurückweisung einer Kündigung. Diese sind Einsprüche von der gekündigten Partei und nicht eine Erklärung von der kündigenden Partei selbst.

Eine Kündigung ist wirksam, sobald die schriftliche Kündigungserklärung dem gekündigten Vertragspartner persönlich ausgehändigt wurde oder sobald sie ihm, falls er abwesend ist, zugegangen ist (z.B. durch Einwurf des Kündigungsschreibens in seinen Briefkasten).

Will der kündigende Vertragspartner diese Rechtsfolge vermeiden, muss er mit dem gekündigten Vertragspartner eine vertragliche Vereinbarung treffen, um das Vertragsverhältnis weiterzuführen. Der gekündigte Vertragspartner muss wiederum mit der Vertragsfortsetzung einverstanden sein. Das gilt auch für Kündigungen des Arbeitgebers, die unwirksam sind, weil sie gegen Vorschriften des Kündigungsschutzes verstoßen haben.

Denn auch bei Unwirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung hat der Arbeitgeber die Rechtslage durch den Ausspruch der Kündigung verändert. Der Arbeitnehmer hat in einem solchen Fall nämlich die Möglichkeit, durch bloßes Nichtstun die gesetzliche dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage verstreichen zu lassen, und das hat die Folge, dass die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam gilt. Diese rechtliche Möglichkeit hat der Arbeitgeber mit der Kündigung ausgelöst und kann sie dem Arbeitnehmer durch eine einseitige Rücknahme der Kündigung nicht wieder nehmen.

Das heißt also: Die einseitige Rücknahme einer Kündigung ist rechtlich wirkungslos, wenn der gekündigte Vertragspartner mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist.

Auch wenn die einseitige Rücknahme einer Kündigung das Vertragsverhältnis nicht automatisch wieder in Gang setzt, hat die Rücknahmeerklärung eine wichtige Rechtswirkung:

Sie ist nämlich als Vertragsangebot zu interpretieren, dem zufolge das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung und zu den bisher gültigen Bedingungen weiter fortgesetzt werden soll. Dieses Fortsetzungsangebot kann der gekündigte Vertragspartner annehmen oder ausschlagen.

Annahme der Rücknahme

In der Regel werden Kündigungen nicht vom Arbeitnehmer, sondern vom Arbeitgeber zurückgenommen, sodass der Arbeitnehmer die Wahl hat, ob er das Angebot zur Vertragsfortsetzung annehmen oder ablehnen will.

Eine solche Annahme kann ausdrücklich erklärt werden, also mündlich, schriftlich, per E-Mail oder durch Erklärung zu Protokoll in einer Gerichtsverhandlung.

Es genügt aber auch ein Verhalten, das darauf schließen lässt, dass der gekündigte Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis entsprechend der Kündigungsrücknahme weiter fortsetzen möchte. Typisches Beispiel für eine solche stillschweigende Annahme des Fortsetzungsangebots ist die Arbeitsaufnahme als Reaktion auf die Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Durch Unterschrift der kündigenden Partei ist die Erklärung rechtswirksam. Anschließend muss die Rücknahme dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden, wonach er dann selbst entscheiden kann, ob er unter neuen Bedingungen das Arbeitsverhältnis weiterführen möchte oder ob er die Kündigung annimmt.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die allgemeinen Vorschriften des BGB wie auch das Arbeitsrecht und ArbG, besonders:

  • § 623 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB
  • § 7 KSchG in Verb. mit § 4 KSchG


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